In der letzten Ratssitzung stellte die UWG-Fraktion Raesfeld ihren Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung vor. Die Fraktion fordert mehr Transparenz in den Sitzungsunterlagen.
Antrag auf präzisere Protokollierung
Die UWG Raesfeld bittet darum, ihren Antrag auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu setzen und bei Bedarf in den zuständigen Gremien vorberaten zu lassen. Ein Schwerpunkt ist die Änderung von § 23 Absatz 2 der Geschäftsordnung, der die Niederschrift regelt.
Wie die aktuelle Regelung lautet
Nach der derzeitigen Geschäftsordnung soll die Niederschrift eine weitestgehend einem Beschlussprotokoll angenäherte gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten. Auf Wunsch eines Ratsmitgliedes werden einzelne eigene Äußerungen wörtlich festgehalten, sofern die Vertretung dem nicht widerspricht.
Was die UWG Raesfeld daran ändern möchte
Der Antrag sieht vor, das Wort „eigene“ zu streichen. Künftig sollen nicht nur die Beiträge von Ratsmitgliedern, sondern auf Wunsch auch die Antworten der Verwaltung wörtlich dokumentiert werden. Die Fraktion möchte damit erreichen, dass Rückfragen und Antworten im Sitzungsverlauf genauer nachvollzogen werden können.
Antrag 2: Klarstellung zur Ladungsfrist
Die UWG Raesfeld beantragt außerdem eine Ergänzung von § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Dieser regelt die Frist, in der Ratsmitglieder Einladungen zu Sitzungen erhalten müssen. Aktuell ist festgelegt, dass die Einladung spätestens neun volle Tage vor einer Sitzung zugehen soll. Nach dem Willen der Fraktion soll an dieser Stelle ausdrücklich ergänzt werden, dass auch Verwaltungsvorlagen innerhalb dieser Frist vorliegen müssen.
Die Ergänzung lautet: „Die Verwaltungsvorlagen zu den Beratungsgegenständen sind den Ratsmitgliedern ebenfalls spätestens neun volle Tage vor dem Sitzungstermin zuzuleiten.“
Die UWG Raesfeld begründet den Antrag damit, dass eine einheitliche Frist die Vorbereitungszeit des gesamten Rates stärkt und die Arbeit planbar macht.
Antrag 3: Dokumentation des Abstimmungsverhaltens
Zusätzlich fordert die Fraktion eine Ergänzung in § 15 Absatz 6 und § 23 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Ziel sei, das Abstimmungsverhalten deutlicher zu dokumentieren.
Künftig soll nicht nur das Abstimmungsergebnis, sondern auch das Abstimmungsverhalten der Fraktionen, Parteien und Wählergemeinschaften eindeutig im Protokoll aufgeführt werden.
Nach Ansicht der UWG Raesfeld erhöhe diese Ergänzung die Transparenz für Ratsmitglieder, Öffentlichkeit und Presse. Entscheidungen würden dadurch klarer nachvollziehbar.



























