Die UWG Raesfeld-Erle e.V. schlägt die Beschaffung eines E-Fahrzeuges als Dienstfahrzeug für die Verwaltungsmitarbeiter des Rathauses mit Carsharing Funktion zur Ausleihe an die Bürgerinnen und Bürger vor.
Begründung: Carsharing wird als Mobilitätskonzept immer beliebter. Überall, wo Menschen Mobilität abrufen, steht mit einem gemeinschaftlich genutzten Auto eine ökologisch sinnvolle Lösung bereit. Der Nutzungsgrad eines Carsharing-Autos ist um ein Vielfaches höher als bei Privatfahrzeugen.
Laut Schätzung des Bundesverbands Carsharing ersetze jedes Carsharing-Auto rund zehn normale PKW. Dadurch werde die Fahrzeugnutzung im Rahmen individueller Mobilität wesentlich kostengünstiger und ökologischer.
Grundsätzlich werde mit dem Einsatz von Carsharing eine Flexibilisierung der Mobilität erreicht bzw. angestoßen.
Der Fraktionsvorsitzende der UWG Volker van Wasen und Jürgen Welter machen den Vorschlag, dass beispielsweise während der Dienstzeiten das Fahrzeug den Gemeindemitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Botenfahrten etc. zur Verfügung steht. Nach Dienstschluss und am Wochenende können die Raesfelder Bürgerinnen und Bürger das Fahrzeug im Rahmen des Carsharings nutzen.
Vorgesehen ist hier ein Kombi oder ein kleiner Transporter. Van Wasen und Welter verweisen auf die Gemeinde Südlohn, die bereits seit längerer Zeit ein ähnliches Projekt beschlossen habe.
Die Eckdaten:
- 2 Jahre Laufzeit
- km-unabhängig alle Dienstfahrten der Verwaltung
- Führerscheinsichtungsprüfung per Mail
- App zur Vermietung des Fahrzeugs an Bürgerinnen und Bürger
- Service, Wartung, Reinigung, KFZ-Versicherung, Nutzersupport etc.
- Marketingmaßnahmen
- Abrechnung mit dem Nutzer per SEPA oder Kreditkarte
Das Projekt könnte als Leuchtturmprojekt dienen, wie E-Mobilität in Gemeinden genutzt und den Bürger und Bürgerinnen zur Verfügung gestellt werden kann. Denkbar wäre auch eine Koppelung dieses Projekts an einen Energiepark Projekt (Solarpark). So würde die erzeugte Energie unmittelbar den Bürgern zugutekommen. Auch eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden wäre denkbar. Dieser Antrag soll dem zuständigen Gremium nach der Geschäftsordnung zur Beratung vorgelegt werden.