Die UWG Raesfeld hat einen Antrag auf Änderung der Entwässerungssatzung gestellt. Ziel sei es, die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auf Privatgrundstücken zu fördern – nach dem Vorbild des Schwammstadt-Konzepts. Fraktionsvorsitzender Volker van Wasen betonte den Nutzen für Grundwasser, Klimaresilienz und Kosteneinsparung.
Schwammstadt-Prinzip auch für Privatgrundstücke
Mit einem Schreiben an Bürgermeister Martin Tesing und die Ratsmitglieder hat die UWG-Fraktion eine Satzungsänderung angeregt, um die Versickerung von Regenwasser auf privaten Flächen zu erleichtern. Hintergrund sei das Schwammstadt-Prinzip, das aktuell bereits auf dem Rathausparkplatz zur Anwendung komme.
„Wir möchten, dass Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt werden, Regenwasser auf dem eigenen Grundstück zu versickern – unkompliziert und unterstützt durch die Gemeinde“, erklärte Fraktionsvorsitzender Volker van Wasen. Dies helfe nicht nur beim Klimaschutz, sondern auch bei der Entlastung der Kanalisation.
Antragspunkte im Überblick
Die UWG beantragt im Einzelnen:
- Eine Änderung der Entwässerungssatzung zur Förderung der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung.
- Die Übertragung des Schwammstadt-Modells auf Privatgrundstücke durch geeignete Fördermaßnahmen.
- Die Prüfung gebührenbezogener Anreize, sofern eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück erfolgt.
Die UWG beruft sich dabei auch auf § 55 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, wonach Niederschlagswasser möglichst ortsnah versickert werden solle – sofern dem keine öffentlichen oder rechtlichen Belange entgegenstehen.
Begleitmaßnahmen: Beratung, Aufklärung, Antragsvereinfachung
Neben der Satzungsänderung schlägt die UWG weitere flankierende Maßnahmen vor:
- ein vereinfachtes Anzeigeverfahren für Versickerungsanlagen,
- technische Unterstützung und Informationsangebote zu Methoden wie Mulden- oder Rigolenversickerung,
- eine Öffentlichkeitskampagne zur Aufklärung über die Vorteile.
„Mit diesem Antrag möchten wir einen praktischen Beitrag zur Klimaanpassung in Raesfeld leisten“, so van Wasen. Die Umsetzung sei im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Gemeindepolitik.