StartGemeinde RaesfeldErleUmgestaltung Steinstraße Erle steht im Ausschuss an

Umgestaltung Steinstraße Erle steht im Ausschuss an

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Die Umgestaltung Steinstraße Erle ist heute Thema im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Raesfeld. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Planung zur Erarbeitung von Varianten an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Dafür sind bis zu 50.000 Euro vorgesehen.

Die Umgestaltung Steinstraße Erle betrifft einen Bereich, der seit Jahren Probleme bereitet. Vor allem die Straßenbäume sorgen für Schäden an Gehweg und Fahrbahn.

Schäden durch Wurzeln an der Steinstraße Erle

Die Wurzeln der Straßenbäume heben nach Angaben der Verwaltung seit mehreren Jahren den Gehweg an. Dadurch seien Stolpergefahren entstanden. Auch die Fahrbahn und die Entwässerungsrinnen würden durch das Wurzelwerk angehoben.

Die Wurzeln der Straßenbäume heben nach Angaben der Verwaltung seit mehreren Jahren den Gehweg an.
Die Wurzeln der Straßenbäume heben nach Angaben der Verwaltung seit mehreren Jahren den Gehweg an.. Foto: Petra Bosse

Die Folge: Das Niederschlagswasser könne nicht mehr ordnungsgemäß abfließen. Bereits bei normalem Regen werde die Fahrbahn stellenweise bis zur Straßenachse überflutet. Das beeinträchtige die Verkehrssicherheit und führe zu einer weiteren Verschlechterung des Straßenbelags.

Mit der Umgestaltung Steinstraße Erle sollen diese Missstände nachhaltig behoben werden. Ziel sei es, die durch das Wurzelwerk verursachten Schäden zu beseitigen, die Entwässerungssituation zu verbessern und die Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Die Wurzeln der Straßenbäume heben nach Angaben der Verwaltung seit mehreren Jahren den Gehweg an.
Die Wurzeln der Straßenbäume heben nach Angaben der Verwaltung seit mehreren Jahren den Gehweg an.. Foto: Petra Bosse

Planung durch Ingenieurbüro bis 50.000 Euro

Die Verwaltung beabsichtigt, Angebote von Ingenieurbüros für die Erarbeitung von Planungsvarianten einzuholen. Die Planung soll bis zu einer Höhe von 50.000 Euro vergeben werden.

Erst wenn eine konkrete Planung für die Erneuerung der Steinstraße vorliegt, könne geprüft werden, inwieweit eine teilweise Kostenerstattung nach der Straßenausbaubeitrags Erstattungsverordnung NRW durch das Land gemäß § 8a Kommunalabgabengesetz NRW in Betracht komme.

Eine Kostenbeteiligung angrenzender Grundstückseigentümer sei gemäß § 8 Abs. 1 KAG NRW ausgeschlossen, da dort ein Beitragserhebungsverbot vorgesehen ist.

Die Planung zur Umgestaltung Steinstraße Erle soll sowohl den Anliegern als auch dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt werden.

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