Am 13. November wird der Rat über die Bestellung von Thomas Greving zum Kämmerer der Gemeinde Raesfeld entscheiden.
Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen soll der Gemeindeverwaltungsrat Thomas Greving als Kämmerer der Gemeinde Raesfeld ernannt werden.
Die Rolle des Kämmerers, die laut § 80 in Verbindung mit § 71 GO NRW für jede Gemeinde begründet ist, wurde seit 2014 von Bürgermeister Martin Tesing in Personalunion bekleidet. Der Bürgermeister stellt nun den Vorschlag vor, diese Verantwortung auf Thomas Greving zu übertragen.
Seit 1994 bei der Gemeinde Raesfeld tätig
Greving, der bereits seit 1994 bei der Gemeinde Raesfeld tätig ist und seit 2014 das Sachgebiet Finanzverwaltung leitet, hat während seiner Laufbahn alle notwendigen persönlichen und fachlichen Qualifikationen erworben, um die Aufgaben eines Kämmerers auszufüllen.
Zu diesem Anlass, insbesondere im Zuge der Vorlage des Haushaltsplans für das Jahr 2024, wird die Übergabe des Amtes an Greving angestrebt. Obwohl die Ernennung des Kämmerers grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters fällt, erfordert die aktuelle Hauptsatzung eine Übereinkunft mit dem Hauptausschuss bei Veränderungen des dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Status von leitenden Angestellten.
Beanstandung durch die Kommunalaufsicht soll vermieden werden
Um möglichen Problemen mit der Kommunalaufsicht vorzubeugen, wird vorgeschlagen, dass sowohl der Bürgermeister als auch der Kämmerer den Haushaltsentwurf für 2024 getrennt unterschreiben. Allerdings wird es für den Hauptausschuss in seiner kommenden planmäßigen Sitzung nicht möglich sein, eine rechtzeitige Bestellung vorzunehmen. Aus diesem Grund appelliert die Verwaltung an den Rat, gemäß § 1 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung eigenständig über die Entscheidung zu befinden.