Seit 1. September ist es da: Das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente.
Nach einem holprigen Beginn startete das elektronische Rezept im September in der Pilotregion Westfalen-Lippe. Die Verbraucherzentrale NRW erklärte nun, wer es schon nutzen kann, welche Voraussetzungen nötig sind und welche Probleme es noch gibt.
Westfalen-Lippe als Modellregion
Eigentlich sollte das E-Rezept, schon seit Anfang 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen. Doch ebenso wie die elektronische Krankschreibung wurde der Start wegen technischer Probleme mehrfach verschoben. Seit 1. September ist Westfalen-Lippe eine der Pilotregionen. Voraussichtlich nehmen 250 Arztpraxen an dem Projekt teil. Später soll sich die teilnehmer Zahl dann verdoppeln. Apotheken sollen generell bundesweit ab September in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und diese mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.
So funktioniert das E-Rezept
Das E-Rezept ersetzt die altbekannten ärztlichen Rezepte auf Papier. Es handelt sich um einen digitalen Code, ähnlich einem QR-Code. Mit diesem erhält man in der Apotheke das verschriebene Medikament. Das E-Rezept kann man online in der Apotheke vor Ort oder in einer Online-Apotheke über die E-Rezept-App einlösen. Im ersten Schritt sollen aber nur die rosafarbenen Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Krankenversicherte elektronisch ausgestellt werden.
Später sollen auch andere Verordnungen, digitale Gesundheitsanwendungen sowie Überweisungen für Fachärzte, Heilmittel, Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege digitalisiert werden. Ärzte können auch elektronische Folgerezepte und E-Rezepte im Anschluss an eine Videosprechstunde ausstellen und den Rezeptcode elektronisch an Patienten mit E-Rezept-App versenden.
Wer schon E-Rezepte erhalten kann
Wer gesetzlich krankenversichert ist, benötigt neben einem NFC-fähigen Smartphone auch eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN von der Krankenkasse, um sich anmelden zu können. Die eigene Gesundheitskarte ist NFC-fähig, wenn auf der Karte rechts oben „G 2.1“ steht. Außerdem benötigt man zwingend die abgesicherte E-Rezept-App der Gematik GmbH, der „nationalen Agentur für digitale Medizin“.
Noch nicht ganz reibungslos
Aufgrund des aktuellen Chip-Mangels haben noch nicht alle Krankenkassen die neuen Gesundheitskarten verschickt. Zudem gibt es Probleme beim Authentifizierungsverfahren zur Legitimation der Versicherten bei der Krankenkasse. Deshalb wird auch in der Pilotregion Westfalen-Lippe wohl zunächst der Ausdruck mit Rezeptcode üblich sein. Auf diese Art können auch Versicherte ohne Smartphone teilnehmen. 2023 soll das elektronische Rezept laut Plan bundesweit verfügbar sein.
Mehr Informationen zum E-Rezept sind online zu bei der Verbraucherzentrale zu finden.