Wie die Gemeindeverwaltung heute 27.2. mitteilt, hat die Initiatorengruppe des Bürgerbegehrens zum „Jugendhaus in Erle“ am Montagnachmittag die Listen mit den gesammelten Unterstützerunterschriften im Raesfelder Rathaus eingereicht.
Die Listen werden nun von der Verwaltung geprüft, um die Anzahl der zulässigen Unterschriften zu ermitteln. Unterschreiben durften alle Raesfelderinnen und Raesfelder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei einer Kommunalwahl wahlberechtigt wären.
Laut den gesetzlichen Vorschriften für ein Bürgerbegehren müssen 9 Prozent der Raesfelder Wahlberechtigten zustimmen, um dem Rat die damalige Entscheidung nochmals vorzulegen.
Weiteres Vorgehen
Wenn der Rat an der ersten Beschlussfassung festhält, kommt es zu dem Bürgerentscheid. Dann stimmen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger darüber ab, ob das Erler Jugendhaus befristet für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden soll oder ob die Jugendarbeit aus den benachbarten Räumen der Zweifachsporthalle wieder in das Jugendhausgebäude verlegt werden sollte.