Antrag auf Gründung gemeinnütziger Wohnungsbaugesellschaft in Raesfeld
Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Raesfeld stellt einen Antrag zur Gründung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft in der Trägerschaft der Gemeinde Raesfeld.
Ziel des Antrags sei, eine Gesellschaft zu schaffen, die sich dem Bau und der Verwaltung von Sozialwohnungen widmet. Dies soll dazu beitragen, die Wohnraumversorgung in unserer ländlichen Gemeinde nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Die Fraktionsvorsitzende Elke Rybarczyk fordert die Verwaltung auf, ein Konzept zur Umsetzung dieses Vorhabens zu erstellen.
Zur Situation:
1. Wachsende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum: Auch in ländlichen Regionen steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Ursächlich hierfür sind unter anderem die zunehmende Urbanisierung, die Rückkehrbewegung von Städtern in ländliche Gebiete und die allgemeine Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt.
2. Demografische Entwicklung: Viele ländliche Gemeinden sind von einer überalterten Bevölkerungsstruktur betroffen. Der soziale Wohnungsbau ermöglicht es älteren Menschen, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, indem barrierefreies und betreutes Wohnen angeboten wird.
3. Stärkung der lokalen Wirtschaft: Die Errichtung von Sozialwohnungen fördert lokale Bauunternehmen und Handwerksbetriebe und trägt somit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei.
4. Soziale Inklusion und Diversität: Durch den sozialen Wohnungsbau wird die soziale Inklusion gefördert. Gerade in ländlichen Regionen ist es wichtig, soziale Vielfalt zu erhalten und zu fördern.
5. Schaffung von attraktivem Wohnraum: Günstiger und attraktiver Wohnraum kann ein Anreiz für junge Menschen und Familien sein, in der ländlichen Gemeinde zu bleiben oder sich dort niederzulassen.
6. Nachhaltigkeit: Ländliche Gemeinden profitieren von einer nachhaltigen Bauweise, die Ressourcenschonung und Energieeffizienz in den Vordergrund stellt. Eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft kann hierbei als Vorbild fungieren.
7. Fördermöglichkeiten nutzen: Durch die Gründung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft kann die Gemeinde bestehende Förderprogramme des Bundes und des Landes effektiver nutzen, um den sozialen Wohnungsbau zu realisieren.
8. Langfristige Planung und Steuerung: Eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft ermöglicht es der Gemeinde, langfristig und strategisch die Wohnraumversorgung zu planen und zu steuern.
9. Entlastung der Unterbringungssituation von geflüchteten Menschen: Wie anschaulich von Herrn Altrogge in der letzten Hauptausschusssitzung berichtet, benötigt die Gemeinde händeringend sowohl dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge, die der Gemeinde neu zugeteilt werden, als auch permanente Wohnmöglichkeiten für geflüchtete Menschen, die sich mittlerweile hier etabliert haben, aber noch in einer Übergangswohnsituation leben.
Elke Rybarczyk: Eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft wird die aktive Gestaltung des sozialen Wohnungsbaus in unserer Gemeinde übernehmen und somit einen maßgeblichen Beitrag zur sozialen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Entwicklung von Raesfeld leisten.