In Raesfeld und anderen Teilen Nordrhein-Westfalens dürfen Schulen und Kindertagesstätten den sogenannten „Schweigefuchs“ weiterhin verwenden. Zu dieser Entscheidung kamen Schul- und Familienministerium. Für Diskussion hatte die Ähnlichkeit der Geste mit dem sogenannten Wolfsgruß gesorgt, der in türkischen rechtsextremen Kreisen verwendet wird.
Der Schweigefuchs, bei dem die Kinder durch eine Handgeste zur Ruhe aufgefordert werden, bleibt somit eine anerkannte Methode zur Disziplinierung und Fokussierung im Unterricht. Die zuständigen Ministerien betonten, dass der Schweigefuchs in Schulen und Kitas seit vielen Jahren erfolgreich eingesetzt wird und keinerlei politische Konnotation besitzt. Diese Entscheidung habe man insbesondere im Kontext der pädagogischen Freiheit getroffen, die es den Lehrkräften ermöglicht, bewährte Methoden weiterhin anzuwenden.
Trotz der Bedenken einiger Eltern und politischer Gruppen, die auf die visuelle Ähnlichkeit zum Wolfsgruß hinwiesen, bleibt die Handgeste erlaubt. Die Ministerien erklärten, dass es keine Beweise für eine missbräuchliche Verwendung des Schweigefuchs in Schulen gibt. Vielmehr handle es sich um eine kindgerechte und effektive Methode zur Unterrichtsführung, die unabhängig von politischen Symboliken zu betrachten sei. Die Kinder verstehen die Geste schnell: Der Fuchs schließt den Mund und spitzt die Ohren. Zuhören und leise sein, das ist die einfache Botschaft.
Viele Pädagogen begrüßten die Entscheidung, die den Schweigefuchs als hilfreiches Werkzeug zur Sicherstellung einer ruhigen und konzentrierten Lernumgebung schätzen.
Bremen hatte die Geste verboten
Der Wolfsgruß, der der türkischen rechtsextremistischen Bewegung „Graue Wölfe“ zugeordnet wird, war während der Fußball-EM noch einmal in die Schlagzeilen geraten. Das Land Bremen hatte daraufhin den ähnlichen „Schweigefuchs“ in Bildungseinrichtungen untersagt und damit für bundesweite Diskussionen gesorgt.