Tag des Gartens: Umweltministerium sieht Kleingärten und blühende Vorgärten im Aufschwung
Gärten sollten möglichst viele nektarreiche Blütenpflanzen (z.B. Krokus, Salbei, Thymian, Mauerpfeffer, Astern etc.) und heimische, blühende Sträucher enthalten.
Wie das Umweltministerium mitteilt, sieht es derzeit die Chance für einen nachhaltigen Aufschwung der Naturverbundenheit. „In den Corona-Monaten haben viele Menschen die Natur wieder für sich entdeckt.
Der Umsatz in Gartencentern boomt ebenso wie der Besuch von Naturparken oder die Waldwanderung. Damit verbunden sind viele positive Erfahrungen. Das Bewusstsein und die Wertschätzung für die Vielfalt und Schönheit unserer Natur muss nachhaltig zum Zeitgeist werden.“

Auf Herbizide und Biozide verzichten
Zum Tag des Gartens am 14. Juni ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser dazu auf, blühende Gärten anzulegen und auf Steingärten ebenso zu verzichten wie auf Herbizide und Biozide im Privatgebrauch. „Schottergärten schaden der Biodiversität. Hingegen leisten blühende Vorgärten oder Kleingärten einen wichtigen Beitrag zur Naturvielfalt. Sie sind Horte für Pflanzen und Tiere und helfen, die Folgen des Klimawandels abzumildern, indem Hitze erträglicher wird und Regenfälle versickern können.“
Artenreiche Gärten sichern etwa den Erhalt von Schmetterlingen und Wildbienen, die für die Bestäubung der Blüten unserer Obstbäume sorgen. „Den enormen ökologischen und sozialen Mehrwert von Gärten in unseren Städten und Gemeinden müssen wir erhalten und für die Zukunft weiter entwickeln. Wer einen Garten besitzt und diesen pflegt und bewirtschaftet, wird auch sonst einen grünen Daumen haben und die Natur wertschätzen“, sagte Heinen-Esser.

Förderung von Kleingärten steht in der Landesverfassung
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Planung und Erstellung sowie dem Erhalt bestehender Kleingartenanlagen. Darüber hinaus werden Schulungs- und Beratungsmaßnahmen gefördert. Die regelmäßigen Fördermittel wurden in den vergangenen Jahren deutlich von 403.000 Euro in 2016 auf circa 550.000 Euro in diesem Jahr erhöht. Hinzu kommen Einzelprojekte wie etwa das Projekt „Kinder erstellen insektenfreundliche Kleingärten“.
2021 richtet das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner wieder den landweiten Landeskleingartenwettbewerb aus. Hier können sich Kommunen in Zusammenarbeit mit ihren Kleingärtnerorganisationen mit beispielhaften Kleingartenanlagen präsentieren. Neben ökologischen und naturschutzrelevanten Aspekten sind auch soziales Engagement des Vereins oder die Einbindung in die städtische Grünplanung wichtige Bewertungskriterien.

Blühende Vorgärten statt Steinwüsten
Der Verlust unserer biologischen Vielfalt zehrt am Naturkapital unseres Planeten. „Zusammen mit den Folgen des Klimawandels stellt der Artenschwund die größte ökologische Bedrohung dar. Wir müssen das Ausmaß und die Geschwindigkeit des globalen Artensterbens stoppen und alles dafür tun, unseren Artenschatz den nachfolgenden Generationen zu vererben“, sagte Umweltministerin Heinen-Esser.
Ungefähr 70 Prozent aller Tierarten in Deutschland sind Insekten. Allein in Nordrhein-Westfalen leben rund 25.000 Insektenarten. Und diese sind aus unterschiedlichen Gründen massiv gefährdet. Zu den bekannten Ursachen gehört der Verlust von Lebensräumen durch intensive Flächennutzung. Ein weiterer maßgeblicher Treiber ist der Klimawandel. Hinzu kommen weitere menschgemachte Gründe wie die Ausbreitung insektenfeindlicher Stein- und Schottergärten.

Heinen-Esser: „Wir müssen sterile insektenfeindliche Stein- und Schottergärten wieder durch arten- und blütenreiche Gärten ersetzen. Den umgekehrten Trend müssen wir stoppen.“
Im Mai 2019 hatten die Bundesländer im Rahmen der Umweltministerkonferenz den Bund aufgefordert, eine bundesweite Kampagne „Insektenfreundliche Privatgärten“ ins Leben zu rufen.