Am 29. September steht im Rat der Gemeinde Raesfeld die Entscheidung an, ob die im Jahr 2020 angesetzte Bilanzierungshilfe aus der Corona-Pandemie in Höhe von 299.189,12 Euro vollständig gegen das Eigenkapital ausgebucht wird.
Damit könnte das einmalige Recht aus dem NKF-CUIG genutzt werden, um künftige Haushalte nicht mit zusätzlichen Belastungen zu belasten.
Hintergrund: Corona-Folgen für den Haushalt
Die Corona-Pandemie hatte ab 2020 erhebliche Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen. Wegen sinkender Einnahmen und steigender Ausgaben drohten vielen Städten und Gemeinden hohe Defizite. Um die Folgen abzufedern, trat in Nordrhein-Westfalen das NKF-COVID19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) in Kraft. Es erlaubte den Kommunen, pandemiebedingte Belastungen als außerordentlichen Ertrag zu verbuchen und bilanziell gesondert zu erfassen – als sogenannte Bilanzierungshilfe.
In Raesfeld wurde im Jahresabschluss 2020 eine Belastung von knapp 300.000 Euro ermittelt und als Bilanzierungshilfe eingestellt.
Gesetzliche Regelung zur Abschreibung
Nach § 6 NKF-CUIG müsste diese Bilanzierungshilfe ab 2026 linear über maximal 50 Jahre abgeschrieben werden. Das würde bedeuten, dass jedes Jahr ein Teil der Summe als Aufwand in den Haushalten auftaucht und so die Ergebnisse schmälert.
Alternativ sieht das Gesetz vor, dass die Gemeinden im Jahr 2025 für die Aufstellung der Haushaltssatzung 2026 einmalig entscheiden können, den Betrag vollständig gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen.
Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt laut Beschlussvorlage vor, von diesem Recht Gebrauch zu machen und die Summe in Höhe von 299.189,12 Euro komplett auszubuchen. So würden der Haushalt 2026 und die Folgejahre nicht zusätzlich belastet.
Am 29. September soll der Rat nun über die endgültige Vorgehensweise entscheiden.



























