Die Gemeinde Raesfeld ist die größte Vermieterin von Wohnungen vor Ort und besitzt 16 Immobilien mit insgesamt 87 Wohnungen. Zusätzlich hat die Gemeinde 31 Wohnungen angemietet, um Wohnungssuchende unterzubringen. Auch mehrere Grundstücke für potenzielle Neubauten gehören zum Gemeindebestand. Mit der geplanten Gründung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft soll der soziale Wohnungsbau gezielt gestärkt und langfristig bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.
Dazu hat SPD-Fraktion hat die Gründung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft in Raesfeld beantragt. Ziel sei es, so heißt es in der Vorlage, den sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde zu stärken und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Antrag wird am kommenden Montag im Gemeinderat diskutiert.
Ziel des Antrags
Am 5. November 2023 stellte die SPD-Fraktion den Antrag zur Gründung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft in der Trägerschaft der Gemeinde Raesfeld. Diese Gesellschaft soll sich dem Bau und der Verwaltung von Sozialwohnungen in der Gemeinde widmen und damit „einen entscheidenden Beitrag zur sozialen, ökonomischen und nachhaltigen Entwicklung von Raesfeld leisten“.
Aktuelle Ausgangslage in Raesfeld
In der Gemeinde Raesfeld gibt es bisher keine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft. Seit den 1950er-Jahren wird diese wohnungspolitische Aufgabe für die Kommunen im Kreis Borken vom Gemeinnützigen Kreisbauverein Borken wahrgenommen. Im Laufe der Zeit ging seine Zuständigkeit zunächst 2001 auf den Kreisbauverein Borken und schließlich 2008 auf die WohnBau Westmünsterland eG mit Sitz in Borken über. Die Gemeinde selbst verwaltet aktuell 16 Immobilien mit 87 Sozialwohnungen und hat zusätzlich 31 Wohnungen angemietet, um den Bedarf zu decken.
Herausforderungen der Eigenständigkeit
Wohnungswirtschaftlich betrachtet gelte die Faustregel, so Bürgermeister Martin Tesing, dass ein Unternehmen mindestens 500 Wohnungen benötigt, um diese effizient und professionell bewirtschaften zu können. Aus diesem Grund sei die Gemeinde Raesfeld derzeit zu klein, um diese Aufgabe allein zu bewältigen, und wäre daher auf Partner angewiesen.
Die Verwaltung sieht zwei mögliche Ansätze: Entweder tritt die Gemeinde einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft bei, oder sie gründet eine eigene Gesellschaft, um zusätzliche spezialisierte Unternehmen als Partner zu gewinnen.
Die Aufgaben teilen sich auf zwei Ebenen auf:
- Gemeinschaftsunternehmen: Übernimmt Bau, Verwaltung und Dienstleistungen wie Vermietung und Instandhaltung.
- Lokale Wohnungsunternehmen: Verantwortlich für lokale Immobilien- und Investitionsentscheidungen.
Dieses Modell würde Synergien nutzen und die Gemeinden entlasten, bleibt jedoch abhängig von regionalen Partnern.
Modell 2: Eigenständige Wohnungsbaugesellschaft Raesfeld
Eine unabhängige Gesellschaft könnte flexibel auf lokale Anforderungen eingehen. Allerdings würden sie erhebliche finanzielle und organisatorische Ressourcen benötigen. Potenzielle Ansätze zur Finanzierung umfassen:
- Übertragung gemeindeeigener Immobilien und Grundstücke.
- Aufnahme von Krediten und Fördermitteln.
- Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen.
Dieses Modell wurde bereits in der Region mit Erfolg umgesetzt, erforderte jedoch umfangreiche Vorbereitungen und politische Entscheidungen.
Herausforderungen und Rahmenbedingungen
Die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft erfordert die Klärung zahlreicher rechtlicher Fragen, darunter Beihilfe-, Vergabe- und Steuerrecht. Auch die Finanzierung müsse durch Fördermittel und Eigenkapital abgesichert werden.
Bauplanungs- und Infrastrukturprobleme
Derzeit fehlen bebaubare Flächen, beispielsweise in der Viehzucht, da dort Planungsrechte und eine Kläranlagenerweiterung notwendig sind.
Persönliche Voraussetzungen
Die Gemeinde Raesfeld müsste zusätzliches Fachpersonal einstellen. Eine entsprechende Position sei jedoch bislang nicht im Stellenplan vorgesehen.
Fazit und nächste Schritte
Der Antrag der SPD markiert den Beginn eines umfassenden Planungsprozesses. Zunächst müsse der Gemeinderat Raesfeld klären, in welchem Umfang die politische Kontrolle über die Wohnungsbaueinheit der Gemeinde ausgeübt werden soll. Bei einer umfassenden Kontrolle biete sich eine öffentlich-rechtliche Rechtsform an. Soll hingegen die Wohnungsgesellschaft mit größerer unternehmerischer Flexibilität agieren und Ausschreibungen auf das Nötigste reduziert werden, wären privatrechtliche Rechtsformen wie eine GmbH oder GmbH & Co. KG geeignete Alternativen.
Einstieg in einen umfassenden Planungsprozess
Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das vorgeschlagene Modell nur als Einstieg in einen umfassenden Planungsprozess betrachtet werden kann. Für die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft müssen zunächst konkrete Zielsetzungen durch die Kommunalpolitik formuliert werden. Während einige Fragen in der Vorlage bereits angesprochen wurden, bedürfen andere, wie etwa die Anzahl und Art der geplanten Wohnungen, einer weiteren Konkretisierung durch den Rat. Diese Entscheidungen sind ausschlaggebend für die Wahl des passenden Organisationsmodells.
Info zur Wohnungsbaugesellschaft
Eine Wohnungsbaugesellschaft ist ein Unternehmen, das sich auf den Bau, die Verwaltung und die Vermietung von Wohnungen spezialisiert hat. Ziel ist es, Wohnraum bereitzustellen, der häufig auf soziale, wirtschaftliche oder städtebauliche Bedürfnisse ausgerichtet ist. Wohnungsbaugesellschaften können privat, gemeinnützig oder kommunal organisiert sein.
- Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften konzentrieren sich auf bezahlbaren Wohnraum, oft mit Fördermitteln.
- Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind im Besitz von Städten oder Gemeinden und verfolgen öffentliche Interessen wie die Schaffung von Sozialwohnungen.
- Private Wohnungsbaugesellschaften agieren gewinnorientiert und richten sich stärker am freien Markt aus.
Ihr Hauptzweck liegt in der nachhaltigen Entwicklung von Wohnräumen, der die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen erfüllt, oft in Kombination mit rechtlichen oder politischen Vorgaben.