Einführung der E-Akte im Bereich Asylbewerberleistungen: Rat der Gemeinde Raesfeld stimmt zu
Der Gemeinderat Raesfeld hat der Einführung der E-Akte für den Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zugestimmt. Damit wird ein weiterer Schritt in der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse vollzogen. Ziel ist eine effizientere Bearbeitung von Leistungen für Asylbewerber durch die Nutzung der zentralen IT-Infrastruktur des Kreises Borken.
Hintergrund: E-Akte bereits in anderen Bereichen im Einsatz
Die E-Akte ist für die Gemeindeverwaltung Raesfeld kein neues Instrument:
- Seit 2021 wird sie im Bereich des Bürgergelds (SGB II) eingesetzt,
- seit 2023 auch in der Sozialhilfe (SGB XII).
- Ab dem Jahr 2025 sollen die elektronischen Akte nun auch für Leistungen nach dem AsylbLG eingeführt werden.
Für die Durchführung dieser Leistungen sind grundsätzlich die Kommunen verantwortlich.
Zuständig für diese Leistungen sind grundsätzlich die Kommunen. In Raesfeld besteht jedoch schon seit Jahren eine Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Borken, insbesondere durch die Nutzung der Software PROSOZ, die im gesamten Kreis Borken Anwendung findet.
Zusammenarbeit mit dem Kreis Borken
Bereits seit Jahren nutzt Raesfeld im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit die IT-Infrastruktur der Kreisverwaltung Borken, insbesondere die Anwendersoftware PROSOZ. Diese wird kreisweit für die Leistungsbereiche SGB II, SGB XII und AsylbLG verwendet.
Damit der Kreis künftig auch die Einführung, Verwaltung und Administration der E-Akte im Bereich AsylbLG übernehmen kann, war der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erforderlich. Diese Vereinbarung wurde nun vom Gemeinderat beschlossen. Zusätzlich wurde eine Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen der Gemeinde Raesfeld und dem Kreis Borken vereinbart.
Finanzielle Kosten
Nach Angaben der Kreisverwaltung entstehen durch die Einführung der E-Akte jährlich rund 40.000 Euro an Sachaufwandskosten sowie Personalkosten für eine halbe Stelle. Diese Kosten werden über die Kreisumlage auf alle kreisangehörigen Kommunen verteilt. Ein gesonderter Tarif wurde dabei nicht beschlossen.
Bezahlkarte: Vorplanung in Raesfeld – aber begrenzter Personenkreis
In der Sitzung wurde auch die in NRW teilweise eingeführte Bezahlkarte für Flüchtlinge thematisiert. Norbert Altrogge, Leiter des Ordnungsamts, erklärte, dass sich die Einführung in Raesfeld derzeit in der Planung befinde. Allerdings wird es voraussichtlich keine flächendeckende Lösung geben. „Die Bezahlkarte gelten nur für Personen im laufenden Asylverfahren. Im Bürgergeld betroffene Personen sind davon nicht betroffen“, so Altrogge. Für Raesfeld würde die Bezahlkarte daher lediglich für etwa 20 bis 25 Personen in Frage kommen.
Info zur E-Akte für Flüchtlinge: Bedeutung und Ziel
Die E-Akte für Flüchtlinge ist eine elektronische Akte, in der alle relevanten Informationen zu einer asylsuchenden Person digital gespeichert und verwaltet werden. Sie sollen die papierbasierte Bearbeitung ablösen und die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden wie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerbehörden und Sozialämtern effizienter gestalten.
Ziel der E-Akte sei es laut Behördenangaben, Verwaltungsprozesse zu beschleunigen, den Datenaustausch zu verbessern und die Bearbeitung transparenter zu machen. Dokumente wie Anträge, Bescheide, Identitätsnachweise oder Gesprächsprotokolle würden zentral erfasst und digital zugänglich gemacht. Kritiker warnen vor Datenschutzrisiken, befürworten aber grundsätzlich die Digitalisierung zur Entlastung der Verwaltung.



























