Heiß diskutiert wurde der Unfall zwischen Motorrad- und Rennradfahrer in Raesfeld auf der Heidener Straße. Die Schuldfrage ist von Seiten der Polizei geklärt, aber dennoch appeliert sie, dass Radfahrer sich vorschriftsmäßig an die Verkehrsregeln halten.
(Am 29. September passierte in Raesfeld auf der Heidener Straße ein schrecklicher Unfall, wo ein 32-jähriger Motorradfahrer aus Duisburger mit seinem Krad frontal bei einem Überholmanöver mit einem entgegenkommenden 51-jährigenRadrennradfahrer aus Schermbeck zusammen stieß. Der Rennradfahrer verstarb noch auf der Straße, der Kradfahrer erlag einen Tag später seinen schweren Verletzungen).

Sicher ist, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Radrennfahrer auf dem vorgesehen Fahrradweg gefahren wäre. „Wenn Radwege als diese ausgeschildert sind, dann sind Fahrradfahrer dazu verpflichtet, diesen auch zu benutzen“, so Frank Rentmeister, von der Pressestelle Polizei Borken.
Zwar gebe es für Radrennfahrer Ausnahmen wie zum Beispiel, wenn diese in einem Verband fahren, oder es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor, die aber ganz selten vergeben wird. „Hiermit geht die Straßenverkehrsbehörde sehr restriktiv vor“, fügte Frank Rentmeister hinzu.
Ausnahmen für Rennradfahrer können unter anderem dann vorliegen, wenn wegen der Fahrdynamik ein Radwege nicht benutzbar ist, wie zum Beispiel durch Kopfsteinpflaster oder viele Bordsteinabsenkungen. Das muss aber immer im Einzelfall entschieden werden. „Ein Radfahrer muss sich immer überlegen, ob er sich der Gefahr stellt, wenn dieser auf der Straße fährt“, setzte erklärend der Polizei Pressesprecher hinzu.
Bei dem Unfall auf der Heidener Straße fand das Überholmanöver des Motoradfahrers in einem Schattenbereiches, welcher seine Sicht stark beeinträchtigte, statt. „Wenn ein Motorradfahrer überholt, muss er sich sicher sein, dass er den Gegenverkehr überschauen kann“, setzte Frank Rentmeister hinzu.
Unfallstatistik
Im Jahre 2012 gab es alleine im Kreis Borken 736 Unfälle mit Fahrrad-, Roller- und Mofafahrer, sowie 267 Unfälle mit Motorradfahrer . Sechs Rad- und zwei Motorradfahrer wurden dabei getötet. Verletzt wurden 582 Radfahrer und 78 Motorradfahrer sowie 116 Roller- und Mofafahrer.
„Schuld an dieser hohen Zahl von verunglückten Radfahrern ist zum einen die hohe Radfahrerquote im Kreis, und zum zweiten, zu 50 Prozent, häufig auch das Fehlverhalten der Fahrradfahrer, die sich oft nicht an den Verkehrsregeln halten. Meistens hat er auch durch sein Fehlverhalten die körperlichen Folgen zu tragen“, erklärt Frank Rentmeister die Unfallstatistik aus dem vergangenem Jahr, wo deutlich mehr Radfahrer- als Motorradfahrer an Unfällen beteiligt waren. „
„Radfahrer können ihre Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöhen, wenn sie sich ganz bewusst an die Verkehrsregeln halten“, setzte abschließend Frank Rentmeister hinzu. 21 Kommentare zum Unfall siehe auch: Fataler Unfall in Raesfeld
Fahre seit fast dreißig jahren völlig problemlos auf dieser strecke trainieren.
nur seit dem auf dieser strecke das lokal Bikertreff eröffnet hatt ist hier die hölle los, am wochenende wenn die motorradfahrer (80%irrsinige und selbsmörder)hier wie irren unter beifall ihrer kollegen mit mindesten 200km rauf und runter rasen habe ich nur noch angst um mein leben ob mit oder ohne radweg denn es ist nicht das erstemal das ein radfahrer auf den radweg von einem Biker umgefahren wird.nur kein mensch kotrolliert die lebensgefährliche raserei von den irren auf diesr strecke.und wenn was passiert ist der tote der dumme denn er kann sich nicht währen.wenn die polizei öfters dieses rasen am Bikertreff kontroliert hätte wäre es vieleicht nicht zu diesem tragischen unfall gekommen.die polizei sollte sich mal in frage stellen ob sie alles richtig gemacht hatt?das war auch am einfachsten schuld war der radfahrer nur das eine recht hebt das andere nicht auf .
@Charly Sheen
Da gibt es große Unterschiede:
Von welcher Schuldfrage ist denn hier die Rede?
-Moralisch?
-Strafrechtlich?
-Zivilrechtlich?
Ist das eigentlich ein Unterschied, „ob die Schuldfrage von Seiten der Polizei geklärt ist“ oder „ob die Schuldfrage geklärt ist“?