Im Großraum Ruhrgebiet sind von den knapp 2,5 Millionen Gebäudedächern gut 1 Million für eine solare Nutzung geeignet. Bisher gibt es in der Region allerdings erst rund 42.000 Dächer mit Photovoltaikanlagen.
Um die Installation von neuen Anlagen im Rahmen einer Sonderaktion der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr noch weiter zu steigern, stellte der RVR in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 40.000 Euro über einen Fördertopf zur Verfügung.
Jede Pilotkommune hatte die Möglichkeit insgesamt 20 Photovoltaikanlagen in den Jahren 2020 und 2021 durch einen Zuschuss von jeweils 300 Euro zu unterstützen.
Zuschüsse: Nicht zu lange warten
Grundsätzlich ist ein solcher Zuschuss gar nicht nötig, da sich die Anlagen aufgrund der stark gesunkenen Anlagen-Preise bereits lohnen. Da die Beiträge der Einspeisevergütung bereits seit einigen Jahren auf ein vergleichsweise niedriges Niveau rutschten.
Wenn man überschüssigen Strom ins Netz einspeist, erhält man dafür eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe des Vergütungssatzes pro Kilowattstunde (etwa 7 Cent, Stand: Januar 2022) ist abhängig vom Monat der Inbetriebnahme und von der Anlagengröße. Bezahlt wird dieser Vergütungssatz im Jahr der Inbetriebnahme und weitere 20 Kalenderjahre. Für neue Anlagen sinkt der Vergütungssatz von Monat zu Monat, wer mit dem Kauf der Anlage abwartet, bekommt also immer weniger.
Die EEG-Vergütung muss vorab nicht beantragt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen und nach den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Voraussetzung ist aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister und bestimmte technische Eigenschaften der Photovoltaikanlage.
Worauf muss ich achten, wenn ich eine Photovoltaikanlage anschaffen will?
Die Verbraucherzentrale rät: „Nehmen Sie sich Zeit für die Planung. Informieren Sie sich vorab gründlich und lassen Sie sich fachlich beraten“.
Zunächst sollte man mit einem Fachbetrieb die baulichen Voraussetzungen prüfen. In NRW ist für kleinere Photovoltaikanlagen, die an oder auf Gebäuden installiert werden, keine Baugenehmigung erforderlich. Es sei denn, es gibt Vorgaben zum Denkmalschutz oder örtliche Bebauungspläne, die etwas anderes besagen. Zur Sicherheit sollte man sich vorab bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die jeweils geltenden Vorschriften erkundigen.
Nun kann man festlegen, welche Kriterien eine Solaranlage erfüllen soll: Wie groß kann die Anlage werden? Wie viel Strom muss sie erzeugen? Wie viel darf sie kosten? Dabei sollten Verbraucher nicht nur ihren aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch gleich überlegen, ob sie den selbst produzierten Strom in Zukunft vielleicht auch für Wärmeanwendungen (Warmwasser, Wärmepumpe) oder die Ladung eines Elektroautos nutzen möchten.
Wallbox nutzen und günstig „tanken“
Für das Aufladen eines Elektroautos empfielt sich die Installation einer sogenannten Wallbox. Dabei handelt es sich um eine kastenförmige Ladestation, über die sich der Akku eines Elektroautos sicher und effizient aufladen lässt. Je nach Automodell und Leistung lässt sich so der Ladevorgang signifikant von zwölf Stunden auf ein bis zwei Stunden kürzen.
Mit Sonnenstrom vom eigenen Dach kann man sein Elektro-Auto umweltfreundlich und auch günstiger betanken als mit Haushaltstrom aus der Steckdose. Weiterer Vorteil: Das Beladen des Elektroautos mit der Wallbox durch eigenen PV-Strom erhöht den Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage. Eine niedrige Ladeleistung des E-Autos bedingt längere Ladezeiten, der nutzbare Solarstromanteil steigt jedoch, da die PV-Anlage häufiger ausreichend Ladeleistung liefern kann.
Die maximale Ladeleistung bei Wallboxen im privaten Bereich liegt bei 22 kW. Neben einer fachgerechten Installation ist außerdem zu beachten, dass der Netzbetreiber über die baldige Inbetriebnahme der Ladestation informiert werden muss.
Fachbetrieb beauftragen und Fördermittel für Photovoltaikanlagen nutzen
Nach der grundsätzlichen Planung „empfiehlt es sich, mehrere Kostenvoranschläge von Fachbetrieben einzuholen“, rät die Verbraucherzentrale. Diese sollten sich zuvor auch die konkreten Gegebenheiten vor Ort angesehen haben. Falls man eine Förderung in Anspruch nehmen möchte, müssten eventuelle Fördermittel unbedingt beantragt und bewilligt worden sein, bevor man einen Vertrag beim Anlagenhersteller oder Installationsbetrieb unterschreibt.