Borken. An zahlreichen kommunalen Obstbäumen und auf Streuobstwiesen im Borkener Stadtgebiet sind die Früchte reif. Bürgerinnen und Bürger dürfen das Obst an frei zugänglichen Bäumen für den eigenen Bedarf ernten.
Streuobstwiesen prägen seit Jahrhunderten die Kulturlandschaft des Münsterlandes. Gleichzeitig bieten sie einen wertvollen Lebensraum: Bis zu 5.000 verschiedene Tier-, Pflanzen- und Pilzarten können dort vorkommen. Wer reifes Obst erntet, trägt zudem dazu bei, dass die Früchte sinnvoll genutzt werden und nicht verderben.
Diese Regeln gelten bei der Ernte
Die Stadt Borken bittet darum, folgende Hinweise zu beachten:
- Fallobst darf jederzeit aufgesammelt werden.
- Ein Obstpflücker darf verwendet werden, sofern der Baum und die darin lebenden Tiere und Kleinstlebewesen nicht beschädigt werden.
- Äste dürfen weder abgeschnitten noch abgebrochen werden. Das Schütteln und Beklettern der Bäume ist ebenfalls nicht erlaubt.
- Die Flächen dürfen nicht mit dem Pkw befahren werden.
- Es sollten nur Mengen geerntet werden, die im eigenen Haushalt verwendet oder verarbeitet werden können.
- Die Ernte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Borken übernimmt keine Haftung.
- Herabgefallenes Laub sollte möglichst unter den Bäumen liegen bleiben. Es bietet Igeln und zahlreichen Kleinstlebewesen Schutz und Nahrung.
Der genaue Erntezeitpunkt hängt von der Witterung und der jeweiligen Obstsorte ab. Deshalb können die Früchte von Baum zu Baum unterschiedlich reif sein.
Eigene Äpfel zu Saft verarbeiten
Passend zur Erntezeit plant der Heimatverein Gemen für den 24. Oktober 2026 eine Saftpressaktion. Dort können geerntete Äpfel zu eigenem Saft verarbeitet werden. Weitere Informationen will der Heimatverein rechtzeitig bekannt geben.
Eine Übersichtskarte mit den kommunalen Obstbäumen im Stadtgebiet ist unter www.borken.de/obstbaeume abrufbar.
Die Stadt Borken wünscht viel Freude bei der Ernte und guten Appetit.

























