Der Kreis Borken profitiert deutlich vom NRW-Infrastrukturgesetz. Laut aktueller Mitteilung fließen bis 2036 mehr als 1,5 Milliarden Euro in den Regierungsbezirk Münster. Allein der Kreis Borken erhält über 213 Millionen Euro. Die Fördermittel geben Kreisen und Kommunen langfristige Planungssicherheit.
Der Kreis Borken gehört zu den großen Profiteuren des NRW-Infrastrukturgesetzes. Insgesamt stellt das Land für den Regierungsbezirk Münster mehr als 1,5 Milliarden Euro bereit. Die Fördermittel sollen in den kommenden Jahren Investitionen in die kommunale Infrastruktur ermöglichen und Großprojekte absichern. Für den Kreis Borken sind exakt 213.263.184 Euro vorgesehen.
Die Bereitstellungsbescheide nach dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 gingen Ende der Woche digital bei allen Städten, Gemeinden und Kreisen im Regierungsbezirk ein. Mit dem Geld gewinnen die Kommunen Planungssicherheit und zusätzlichen Handlungsspielraum für anstehende Investitionen.
Förderung stärkt Münsterland und Emscher-Lippe-Raum
„Gute Nachrichten für die Kommunen und Kreise bedeuten natürlich auch gute Nachrichten für unsere Region. Sowohl das Münsterland als auch der Emscher-Lippe-Raum werden in den nächsten Jahren massiv von diesen bereitgestellten Mitteln profitieren“, erklärte der Münsteraner Regierungspräsident Andreas Bothe.
Die Bezirksregierung Münster begleitet die Kommunen und Kreise bei der Umsetzung. Sie prüft die Förderfähigkeit der geplanten Investitionsprojekte, bewilligt die Anträge und zahlt die Mittel aus. Kommunen können ihre Projekte ab sofort zur Förderung anmelden. Die gesamte Abwicklung des Förderprogramms erfolgt ausschließlich digital.
Hintergrund zum NRW-Infrastrukturgesetz
Grundlage der Förderung ist das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz. Damit stellt der Bund den Ländern insgesamt 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung. Das Nordrhein-Westfalen erhält davon 21,1 Prozent.
Das Land ergänzt diese Mittel durch eigene Investitionen und setzt damit das größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm seiner Geschichte um. In den kommenden zwölf Jahren sind Investitionen in Höhe von 31,2 Milliarden Euro geplant. Davon fließen 21,3 Milliarden Euro an die Kommunen.

Über das NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 stellt das Land den Kommunen pauschal zehn Milliarden Euro für Sachinvestitionen bereit. Die Verteilung erfolgt zu 80 Prozent nach Einwohnerzahl, zu jeweils zehn Prozent nach Finanzkraft und Gebietsfläche. Um die Investitionsbedarfe der Kreise zu berücksichtigen, erhalten diese zusätzlich 20 Prozent der auf die kreisangehörigen Gemeinden entfallenden Anteile.



























