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Neues Wolfsgebiet ausgewiesen: Dämmerwald und Üfter Mark

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Der Dämmerwald und die Üfter-Mark ist jetzt offizielles Wolfsgebiet. Symbolfoto

Neues Wolfsterritorium im Westmünsterland: Wolfsrüde GW2889m in Dämmerwald und Üfter Mark ist jetzt territorial.

Nun ist nicht nur Schermbeck offizielles Wolfsgebiet, sondern auch der Dämmerwald und die Üfter Mark im Westmünsterland.

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Wolf-Dämmerwald-Wolfsgebiet-Westmünsterland
Wolf gesichtet in den Morgenstunden am 15.April 2023 an der Raesfelder Straße/B70 in Havelich. Foto: Privat

Wie heute das Landesamt für Umwelt und Naturschutz LANUV mitteilt, hat sich ein männlicher Wolf mit der Kennung GW2889m hier niedergelassen. Erstmals durch eine Losung identifiziert wurde der Wolf bereits schon am 04. Juli 2022 in Schermbeck (Kreis Wesel) sowie am 05. Januar 2023 durch einen erneuten Losungsfund im Dämmerwald bei Schermbeck (Kreis Wesel). Der Wolf GW2889m ist kein Nachwuchs von Glorias von Wesel (Wolfsgebiet Schermbeck). Seine Herkunft ist unbekannt.

Wolf in Raesfeld Weseler Straße
Wolf in Raesfeld Weseler Straße am 21.2.2023 gesichtet. Foto: Privat

Tote Schafe in den Rhader Wiesen gehen auf sein Konto

Der Wolfsrüde wurde in der Nacht zum 16. Februar 2023 gerissenen Schafen in den Rhader Wiesen bei Dorsten (Kreis Recklinghausen) genetisch nachgewiesen. Hier richtete der Wolfsrüde ein regelrechtes Blutbad an.

Das Ergebnis: 16 tote Schafe – zwölf Lämmer sowie zwei Mutterschafe. Vier weitere Jungschafe wurden so schwer verletzt, dass sie am nächsten Tag eingeschläfert werden mussten.

Nach den bundeseinheitlichen Monitoringstandards gilt GW2889m jetzt als territorial, weil er länger als sechs Monate im selben Gebiet individuell nachgewiesen wurde. Wolfsterritorien haben in Deutschland eine Größe von durchschnittlich ungefähr 200 km2.

Wolfsgebiet-Schermbeck-Westmünsterland
©LANUV

Förderkulisse für den Herdenschutz

Nach aktuellem Kenntnisstand bewegt sich GW2889m vorwiegend in den Wäldern von Dämmerwald und Üfter Mark nördlich der Lippe zwischen Schermbeck, Dorsten und Raesfeld. Das Territorium liegt innerhalb des Wolfsgebietes Schermbeck als Förderkulisse für den Herdenschutz.

Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung

Seit Wiederausbreitung des Wolfes in Deutschland kommt es immer wieder zu wolfsverursachten Nutztierschäden. Für nachweislich von einem Wolf verursachte Schäden an Nutztieren gewährt das Land Nordrhein-Westfalen gemäß Förderrichtlinien Wolf landesweit Billigkeitsleistungen als freiwillige Zahlung zur Minderung der mit Wolfsübergriffen verbundenen wirtschaftlichen Belastungen.

Weitere Informationen zu den Wolfsgebieten, zur Förderrichtlinie Wolf sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden im Fachinformationssystem des LANUV: https://wolf.nrw/.

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