In der kommenden Sitzung des Hauptausschusses am 29. April wird die geplante Erweiterung des Baugebietes Dorstener Straße/Stockbreede erneut thematisiert. Hierbei geht es vor allem um die Festlegung der weiteren Vorgehensweise.
Der Bebauungsplan ist nun für die zweite Erweiterung des RA 32 (Dorstener Straße/Stockbreede) in Raesfeld rechtskräftig. Wie Bürgermeister Tesing auf der Jahreshauptversammlung des Ortsmarketings bei Lieb & Wert am Donnerstag berichtete, werden die erschlossenen Baugrundstücke, 36 Stück, eine Größe von etwa 500 Quadratmetern haben. Die Kosten pro Quadratmeter, inklusive Erschließungskosten, sollen sich auf rund 150 Euro belaufen. Das alles jedoch muss, so Tesing, erst in der kommenden Sitzung beraten werden, bevor dazu ein Beschluss gefasst werden kann.
Planungen und Vergabekriterien des Bebauungsplans RA 34
In der Sitzung des Hauptausschusses am 6. Juni 2023 wurde bereits vorgeschlagen, die Grundstücke im Bereich des Bebauungsplangebietes RA 34 nach spezifischen, bereits am 10. Dezember 2018 beschlossenen Kriterien zu vergeben. Eine Entscheidung hierzu wurde jedoch verschoben, da die CDU-Fraktion anregte, die Vergabekriterien zum Vorteil älterer Grundstücksinteressenten unter dem Motto „Jung kauft Alt“ zu modifizieren. Eine Überprüfung durch die Verwaltung ergab jedoch, dass sich dieser Vorschlag rechtlich nicht umsetzen lässt, worüber der Bürgermeister in der Ratssitzung am 19. Juni 2023 berichtete.
Vergabeverfahren und Kriterien
Örtliches ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Raesfeld soll honoriert werden. So sollen die Grundstücke nach einem Punktesystem vermarktet werden. Dieses bevorzugt Einheimische und Arbeitnehmer, die in Raesfeld ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt haben. Zudem wird die Unterstützung kinderreicher Familien sowie des örtlichen Ehrenamts angestrebt und fließt in das Punktesystem mit ein. Alles Weitere zu den Vergabekriterien hier: raesfeld.ratsinfomanagement.net
Bewerber müssen eine Mindestpunktzahl von 40 erreichen, um zum Verfahren zugelassen zu werden. Bei Punktgleichheit entscheidet der Hauptausschuss über die Reihenfolge. „Wer hier die meisten Punkte hat, wird dann zu einem Gespräch ins Rathaus eingeladen“, so Tesing.
Schottergärten unerwünscht
Zudem beauftragte der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 6. Juni 2023 die Verwaltung, alle Grundstücksbewerber mittels eines Anschreibens darauf hinzuweisen, dass Schottergärten und Stabmattenzäune mit Kunststoffgeflecht unerwünscht sind, um die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern. Die Verwaltung wird dementsprechend ein Schreiben vorbereiten.
Weitere Grundstücke und kommunale Richtlinien
Neben den Grundstücken an der Dorstener Straße/Stockbreede werden auch die freien Grundstücke an der Van-Gent-Straße und das Grundstück Wehler Straße 25 im Rahmen dieses Verfahrens angeboten. Entsprechende Beschlüsse hat der Hauptausschuss bereits in seiner Sitzung am 06.06.2023 gefasst
Neuer Straßenname Levi Schwarz
Die Straße im Neubaugebiet RA 34 soll nach Levi Schwarz benannt werden, einem ehemaligen Bürger Raesfelds, der bedeutende Beiträge für die jüdische Gemeinschaft geleistet hat. Sein Schicksal und sein Engagement sind tief in der lokalen Geschichte verwurzelt. Levi Schwarz, geboren am 30. März 1859 und verstorben am 28. Mai 1943 im Vernichtungslager Sobibor, war von Beruf Viehhändler und lebte mit seiner Familie in Raesfeld in einem Haus an der Dorstener Straße, heute Hausnummer 12. Er diente als Vorbeter und Vorsänger in der jüdischen Gemeinde und war fast 30 Jahre lang Mitglied des Vorstands der Synagogengemeinde Borken, zu der auch Raesfeld zählte.
Im Jahr 1938 emigrierte er nach Holland, wurde jedoch nach der Besetzung des Landes durch die deutsche Wehrmacht deportiert und starb im Mai 1943 während des Transports in das Vernichtungslager Sobibor. Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag des Heimatvereins. Der ursprüngliche Vorschlag, die Straße nach dem ehemaligen Landpfarrer Austermann zu benennen, wurde mit dem Schreiben des Heimatvereins zurückgezogen.
Öffentliche Bekanntmachung und Abschluss
Vor dem Start des Bewerbungsverfahrens werden die genaue Anzahl und die Lage der zu vergebenden Grundstücke festgelegt. Diese Informationen sowie das gesamte Verfahren sollen sowohl in der örtlichen Tagespresse als auch auf der Homepage der Gemeinde Raesfeld öffentlich bekannt gemacht werden, um maximale Transparenz zu gewährleisten.