An diesem Mittwoch beschließt das Bundeskabinett die Erhöhung des gesetzlichen
Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro
(pd). Über 7,2 Millionen Menschen sollen davon profitieren. Damit die Beschäftigten auch tatsächlich in den Genuss des höheren Mindestlohns kommen, muss dessen Einhaltung gewährleistet werden. Leider haben im vergangenen Jahr zahlreiche Unternehmen die Mindestlöhne nicht gezahlt.
Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesfinanzministeriums. 2021 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung 44 Fälle von Mindestlohnbetrug im Einzugsgebiet des für den Kreis Borken zuständigen Hauptzollamts Münster aufgedeckt. Dies waren Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden.
Als Folge dieser Mindestlohnverstöße sind Bußgelder von insgesamt 38.895 Euro verhängt worden. In Nordrhein-Westfalen wurden insgesamt Bußgelder von über 2,7 Millionen Euro in 746 Fällen verhängt. „Der Mindestlohn ist eine sozialdemokratische Erfolgsgeschichte seit 2015 und hat die Einkommenssituation von Millionen Menschen verbessert. Er ist Ausdruck der Anerkennung der Arbeitsleistung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeitgeber müssen wissen, dass das Mindestlohngesetz hohe Strafen bei Verstößen vorsieht“, so die Abgeordnete Nadine Heselhaus.
„Die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 macht effektive Kontrollen zur dessen Einhaltung unverzichtbar. Denn diese Erhöhung soll bei den Beschäftigten ankommen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist im Übrigen auch im Interesse der Arbeitgeber. Denn gute Löhne sind das beste Mittel, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, so Heselhaus abschließend.