Knapp sechs Monate nach der brutalen Tat beginnt am Landgericht Essen der Prozess um den gewaltsamen Tod einer 32-jährigen Frau und ihrer kleinen Tochter aus Dorsten. Die Hauptverhandlung findet am 17. Dezember 2025 ab 11.30 Uhr unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Fall hatte in Dorsten tiefe Trauer und großes Entsetzen ausgelöst.
Prozess um Doppelmord in Dorsten vor der Jugendkammer
Vor der Jugendkammer des Landgerichts Essen muss sich ein 16-jähriger Dorstener verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am Abend des 28. Juni 2025 eine ihm bekannte Nachbarin und ihre Tochter im Kleinkindalter erschlagen zu haben. Die Tat soll sich auf einem Feldweg am Tüshausweg im Stadtteil Holsterhausen ereignet haben.

Die Leichen waren am Morgen des 29. Juni 2025 von einer Joggerin entdeckt worden. Der mutmaßliche Täter kehrte nach Angaben der Ermittlungsbehörden einige Stunden später an den Tatort zurück und wurde dort von der Polizei festgenommen, während Einsatzkräfte noch Spuren sicherten.
Große Anteilnahme nach der Tat
Der Prozess um den Doppelmord in Dorsten knüpft an einen Fall an, der die Stadt nachhaltig erschüttert hatte. Noch Monate nach der Tat erinnerten Kerzen, Fotos und Stofftiere am Tatort an die getötete Frau und ihr Kind. Viele Menschen drückten dort ihre Anteilnahme aus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kannten sich Opfer und Angeklagter. Beide stammen aus der Ukraine.

Weitere Straftaten Teil der Anklage
Am 16. Mai 2025 und damit kurz vor der späteren Mordtat soll sich der 16-jährige Angeklagte gegen eine polizeiliche Festnahme gewehrt haben, indem er um sich schlug und nach den eingesetzten Beamten trat. Neben dem Vorwurf des Mordes werden ihm weitere Straftaten zur Last gelegt. Dazu zählen ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, sexueller Übergriff sowie sexueller Missbrauch von Kindern.
Gericht prüft Sicherungsverwahrung
Die Jugendkammer prüft im Prozess um den Doppelmord in Dorsten auch weitere tateinheitlich verwirklichte Delikte. Zudem werde geprüft, ob die Voraussetzungen für den Vorbehalt der Anordnung einer Sicherungsverwahrung im Hinblick auf den Angeklagten vorliegen.
Der Prozessauftakt ist für Mittwoch, 17. Dezember 2025, angesetzt.



























