Seit dem 1. Januar 2002 wird der in den Kleinkläranlagen anfallende Klärschlamm durch den Lippeverband in der Kläranlage Erle entsorgt.
Nach den Regelungen der ersten Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 18. Dezember 2001 werden die hierfür vom Lippeverband in Rechnung gestellten Aufwendungen vom beauftragten Entsorgungsunternehmen getragen.
Seitdem wird der Aufwand jährlich vom Lippeverband ermittelt und im Rahmen der allgemeinen Umlage erhoben. Der Lippeverband hat nunmehr die Umlage für das Jahr 2023 festgesetzt.
Danach ist für den zu entsorgenden Klärschlamm pro Person und Jahr ein Betrag von 9,52 € zu zahlen. Dies bedeutet gegenüber dem bisherigen Betrag im Jahr 2022 eine Steigerung um 0,23 €.
Mit der Erhöhung wird sich heute der Hauptausschuss Raesfeld befassen und beraten.