Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen im ländlichen Raum können ab sofort Kultur-Schecks beantragen. Das Land Nordrhein-Westfalen stelle dafür insgesamt 500.000 Euro bereit und wolle damit bis zu 1.000 Projekte mit jeweils 500 Euro unterstützen.
Förderung für Vereine und Initiativen
Mit den Kultur-Schecks wolle die Landesregierung kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum unbürokratisch fördern. Das teilte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit. Gemeinnützige Veranstalter könnten die Unterstützung für öffentlich zugängliche Kulturangebote nutzen.
Dazu zählen unter anderem Konzerte, Lesungen, Theater- und Tanzaufführungen, Filmvorführungen, Festivals oder mobile Kulturangebote. Auch Veranstaltungen von Vereinen, Seniorengruppen oder Initiativen könnten gefördert werden, wenn sie das kulturelle Leben vor Ort stärken und Begegnungen ermöglichen.
500 Euro pro Projekt
Pro Projekt könne ein Kultur-Scheck in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Insgesamt stünden 500.000 Euro zur Verfügung. Damit könnten landesweit bis zu 1.000 Projekte unterstützt werden.
Die Förderung könne beispielsweise für Künstlerhonorare, Technik, Raummieten, Organisation oder Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden. Voraussetzung seien förderfähige Ausgaben von mindestens 500 Euro.
Antrag nach der Veranstaltung
Der Antrag werde erst nach der Durchführung der Veranstaltung gestellt. Die Antragstellung erfolge digital über das Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg und solle mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden sein.
Anträge könnten ab sofort für Veranstaltungen gestellt werden, die bis zum 31. Dezember 2026 stattfinden.
Brandes: Engagement im ländlichen Raum sei groß
Kulturministerin Ina Brandes erklärte, ein attraktives Kulturangebot sei Lebensqualität, besonders im ländlichen Raum. Mit den Kultur-Schecks helfe das Land nach ihren Worten „unbürokratisch, schnell und effektiv“ den vielen Vereinen und Initiativen, die sich vor Ort für Kunst und Kultur engagierten.
Die Resonanz auf die Ankündigung der Kultur-Schecks sei überwältigend gewesen. Dies zeige, wie groß das Engagement für Kunst und Kultur im ländlichen Raum sei. Ihr Dank gelte auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung Arnsberg, die die Administration der Kultur-Schecks übernommen hätten.
Weitere Informationen
Weitere Details zu den Förderbedingungen, zur Antragstellung und zu häufigen Fragen stellt das Land über das Kultur.Web bereit.
Fragen zu den Rahmenbedingungen der Förderung können Sie sich an die Bezirksregierung Arnsberg wenden unter der Mailadresse [email protected] oder telefonisch unter 02931/825070 (Montag bis Freitag 9-12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 14-16 Uhr).



























