Kinderschutz: Kooperationsvertrag zwischen den Jugendämtern sowie Grund- und Förderschulen im Kreis Borken ist aktualisiert worden. Gesetzliche Änderungen wurden berücksichtigt
Kreis Borken/Borken. Ein neuer Vertrag zur Kooperation zwischen den Grund- und Förderschulen (Primarstufe), den fünf Jugendämtern und den Schulträgern im Kreis Borken zum Thema Kinderschutz wird nun auf den Weg gebracht.
Blick auf die Gefährdungslagen von Kindern
Seit Abschluss des noch geltenden Vertrages vor mehr als zehn Jahren hat sich einiges verändert, dies sowohl mit Blick auf die Gefährdungslagen von Kindern im Grundschulalter und auf die Hilfsangebote, die zur Verfügung stehen, als auch bezüglich der Vorgaben, die der Gesetzgeber zur Verbesserung des Kinderschutzes eingeführt hat.
Um den Kinderschutz unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu stärken, haben das Kreisjugendamt Borken, die Stadtjugendämter Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau in Zusammenarbeit mit dem Schulamt des Kreises, der Regionalen Schulberatungsstelle sowie Schulleitungen und Vertretern freier Träger der Jugendhilfe gemeinsam den bestehenden Vertrag überarbeitet.
Neuerungen im Kinderschutz: Veränderte Verfahrensabläufe
Der neue Vertrag führt verbesserte Verfahren bei Kinderschutzfällen ein. Nun haben Fachkräfte, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Anspruch auf spezialisierte Beratung und Unterstützung, wenn das Wohl des Kindes möglicherweise gefährdet ist. Zudem haben sich die Arten von Gefährdungen gewandelt, was von Lehrkräften und anderen Schulmitarbeitern, wie pädagogischen Fachkräften der Offenen Ganztagsschule oder Schulsozialarbeitern, erhöhte Aufmerksamkeit und spezielle Kenntnisse erfordert, um Anzeichen einer Gefährdung frühzeitig zu erkennen. Der überarbeitete „Lotsenbogen“ ist dabei ein wichtiges Hilfsmittel.
Hilfsangebote
Auch die Hilfsangebote, die zur Verfügung stehen, haben sich weiterentwickelt und werden in einem aktualisierten Verzeichnis dargelegt. Ausdrücklich bedankte sich Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Dezernent für den Fachbereich Jugend und Familie bei den Beiteiligten der Arbeitsgruppe für die konstrukitive Zusammenarbeit.
Bedeutung der Kooperationsvereinbarung für den Kinderschutz
Dabei unterstrich er die Bedeutung der Kooperationsvereinbarung für den Kinderschutz im Kreis Borken. „Der bislang geltende Kooperationsvertrag beinhaltet diese in den vergangenen Jahren hinzugekommenen Entwicklungen noch nicht, sodass eine Anpassung notwendig war“, begründet Elisabeth Möllenbeck, zuständige Jugendhilfeplanerin des Kreises Borken, die Neuaufstellung des Vertrages.
Die nun erfolgte Überarbeitung nahm eine Arbeitsgruppe des Netzwerkes „Frühe Hilfen/Kinderschutz“ vor, zu der Vertreterinnen und Vertreter der genannten Institutionen gehörte. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, auf diese Weise den Kinderschutz zu optimieren: So rechtzeitig wie möglich sollte stets ein abgestimmtes professionelles Vorgehen sichergestellt werden.



























