Berlin/Kreis Steinfurt/Kreis Borken (pd). Der Finanzausschuss hat jetzt seine Beratungen über das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen. „Die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion für eine zielgenauere und gerechte Förderung sowie die Begrenzung der Überwälzung der Sanierungsaufwendungen auf die Mieter fanden keine Mehrheit“, bedauerte die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende finanzpolitische Sprecherin Ingrid Arndt-Brauer.
Union und FDP halten weiterhin am progressionsabhängigen Steuerabzug für selbstnutzende Wohneigentümer fest, von dem Bezieher hoher Einkommen stärker als Gering- und Durchschnittsverdiener profitieren. Die SPD fordert statt dessen eine direkte Zulage, die zu einer zielgenaueren und einkommensunabhängigen Förderung führt.
„Die Regierung verhinderte außerdem eine gerechte Aufteilung der Sanierungslasten zwischen Vermieter und Mieter. Vermieter können jetzt die kompletten Kosten auf die Mieter überwälzen und trotzdem die steuerliche Förderung einstreichen“, kritisierte die stellvertretende finanzpolitische Sprecherin. Die SPD fordert dagegen, dass die Sanierungskosten erst nach Abzug der steuerlichen Vorteile umgelegt werden können. Um die Belastung der Mieter zusätzlich abzumildern, sollen künftig statt elf Prozent nur noch neun Prozent der Sanierungskosten pro Jahr überwälzt werden können.



























