
Berlin (pd). Diese Maßnahme ist ein wichtiger Beitrag zur Vereinbarkeit von Familien und Beruf, bei der die Eltern jedoch die volle Wahlfreiheit haben sollen, wie sie ihre Kinderbetreuung organisieren. Für Eltern, die für ihre Kinder keinen Krippenplatz in Anspruch nehmen, hat der Bund das Betreuungsgeld eingeführt. Familien organisieren sich heute so vielfältig, dass es auch eine entsprechende Vielfalt bei den Möglichkeiten der Kinderbetreuung geben muss.
Damit ist der Bund in erhebliche Vorleistung gegangen. Die Städte und Gemeinden haben beim Ausbau der Betreuungsplätze bisher große Anstrengungen unternommen, um möglichst viele Plätze zu schaffen. Das Land Nordrhein-Westfalen ist jetzt aufgefordert, seinen Beitrag zum Ausbau der Kleinkindbetreuung vollumfänglich zu erbringen, um sicherzustellen, dass in unseren Kommunen der Rechtsanspruch auch tatsächlich zum 1. August 2013 gewährleistet werden kann.
Junge Paare dürfen nicht vor die Wahl „Beruf ODER Kinder“ gestellt werden. Die Gesellschaft muss die Erziehungsleistung genauso anerkennen wie berufliche Leistung und deshalb „Beruf UND Kinder“ möglich machen.
Wichtig ist, dass auch im Kreis Borken zum 1. August 2013 möglichst alle Familien, die es wünschen, für ihre Kinder einen Betreuungsplatz erhalten.
Johannes Röring und Jens Spahn: Für den Bund hat der Ausbau der Kleinkindbetreuung oberste Priorität
Zum 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch für Kleinkindbetreuung. Hierzu erklären die heimischen Bundestagsabgeordneten Jens Spahn und Johannes Röring: „Ab dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten und dritten Geburtstag. Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder fällt, unterstützt der Bund den U3-Ausbau bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro: Auf Investitionen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze entfallen 4,5805 Milliarden Euro – für den Betrieb von Kinderkrippen und Tagespflegestellen werden jährlich 845 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusätzlich steht seit 1. Februar 2013 ein KfW-Förderprogramm zur Unterstützung von Investitionen bereit. Das „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ zur Unterstützung von Tagespflegepersonen sowie die Unterstützung der betrieblichen Kinderbetreuung über Zuschüsse zu den Betriebskosten erhöhen die Bundes-Unterstützung noch einmal deutlich.