Berlin (pd). Am Freitag hat der Deutsche Bundestag mit deutlicher Mehrheit das Betreuungsgeld
beschlossen. Zugestimmt hat auch der Vredener Bundestagsabgeordnete Johannes Röring.
Zeitgleich zum Rechtsanspruch auf einen Kitabetreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder wird ab dem 1. August 2013 das Betreuungsgeld eingeführt, so dass Eltern die Wahl haben. Das Betreuungsgeld beträgt zunächst 100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 werden 150 Euro im Monat gezahlt. Familien, die die Leistung nicht ausgezahlt erhalten wollen, können das Betreuungsgeld alternativ auch zur privaten Altersvorsorge oder zum Bildungssparen einsetzen. Wer dies tut, erhält einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro im Monat.
Röring: „Ich sehe in der Einführung des Betreuungsgeldes vor allem eine Berücksichtigung der verschiedenen Lebenssituation der Menschen gerade in unserem Kreis Borken. Familien organisieren sich heute so vielfältig, so dass allein mit dem Ausbau der Krippenplätze nicht allen Wünschen von Eltern Sorge getragen wird. Deshalb brauchen die Menschen eine Wahlfreiheit.“ Familien müssen sich nicht einem staatlich vorgegebenen Leitbild anpassen, um finanzielle Unterstützung zu finden. Sondern vielmehr müsse der Staat akzeptieren, dass Familien selbst entscheiden, wie sie ihre Kinder erziehen. Betreuungsgeld und Krippenplätze sind keine Gegensätze, sondern sollen sich zu einem maßgeschneiderten Angebot für Kinder und Eltern ergänzen. Deshalb stünden Betreuungsgeld und die Förderung der Krippenplätze gleichberechtigt nebeneinander.
Johannes Röring: „Es ist geradezu schäbig, das Betreuungsgeld als „Herdprämie“ zu diffamieren. Damit tut man den Eltern Unrecht, die sich dafür entscheiden, die Erziehung ihres Kindes in den ersten drei Lebensjahren vorwiegend selbst in die Hand zu nehmen. Das Betreuungsgeld zwingt im Übrigen Frauen und Männer nicht, ihre Erwerbsarbeit aufzugeben, denn es wird auch gezahlt, wenn sie in Voll- oder Teilzeit erwerbstätig sind.“