– Nachbesserungen auch für den Mittelstand notwendig
Berlin. Der Spielbetrieb bei den rund 400 Sportvereinen im Kreis Borken ist gesichert. Beim Mindestlohn für Vertragsspieler bei Amateursportvereinen wurde nunmehr mit dem Bundesministerium für Arbeit ein Kompromiss erreicht. Dies teilt der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Röring mit. Danach gilt für Vertragsspieler künftig der Mindestlohn nicht, auch wenn die Vertragsspieler bei der Minijob-Zentrale von ihren Vereinen angemeldet wurden. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat zugestimmt, dass der Zoll künftig Vertragsspieler nicht kontrolliert.
Röring: „Bei Vertragsspielern handelt es sich nicht um ein Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis. Vielmehr wollen die Vereine den Spieler nur insoweit an den Verein binden, dass er nicht in der Winterpause zu einem anderen Club wechselt. Deshalb ist hier eine Ausnahmeregelung gerechtfertigt.“
Bei anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten, für die in den Vereinen eine Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz gezahlt wird, gilt das Mindestlohngesetz dann nicht, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit im Mittelpunkt steht und nicht der Erhalt einer finanziellen Geldleistung. In den Fällen, in denen ehrenamtlich Tätige bei der Minijob-Zentrale angemeldet sind, empfehlen das Arbeitsministerium und die Sportverbände, dieses rückgängig zu machen. Dann gilt auch für diese ehrenamtlich Tätigen das Mindestlohngesetz nicht.
Röring verwies darauf, dass in steuerlicher Hinsicht erst in der letzten Legislaturperiode die steuerfreie Übungsleiterpauschale auf 200 Euro pro Monat und die steuerfreue Ehrenamtspauschale auf 60 Euro heraufgesetzt worden sei. „Mit dem Kompromiss schaffen wir Rechtsicherheit für die Vereine. Insbesondere ersparen wir den Sportvereinen umfangreiche Dokumentationspflichten, die zu einem zu großen Bürokratieaufwand im Ehrenamt geführt hätten.“
Auch für den Mittelstand haben sich die Regelungen des Mindestlohngesetzes als ziemlich kompliziert erwiesen. Seit 1. Januar dieses Jahres ist das Mindestlohngesetz nun in Kraft. Bei der praktischen Umsetzung seien jedoch innerhalb kürzester Zeit Probleme in der Wirtschaft sichtbar geworden. Durch die nun viele Bereiche betreffenden Dokumentationspflichten entsteht den Arbeitnehmern und Arbeitgebern vielerorts ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand. Es gäbe zudem auch Verunsicherung, welche Tätigkeiten künftig in welchem zeitlichen Rahmen absolviert werden können. Johannes Röring: „Ich sehe hier dringenden Nachbesserungsbedarf, um unseren Mittelstand von bürokratischen Belastungen zu befreien. Zudem brauchen wir bei einigen Aspekten, wie bei z. B. Haftungsfragen, weitere Rechtssicherheit.“