Kreis Borken/Berlin (pd). Das jetzt beschlossene Gesetz der Bundesregierung zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts wird von der SPD-Bundestagsfraktion abgelehnt. „Nach unserer Überzeugung gehört der komplette Hausmüll – einschließlich seiner wertvollen Fraktionen – in die Hände der öffentlich-rechtlichen Entsorger. Mit dem neuen Gesetz entstehen Gefahren und Unwägbarkeiten für die öffentlich-rechtlichen Entsorger bezüglich Zuständigkeiten und Abfallgebühren“, erläuterte die Horstmarer Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer ihre Kritik. „Es ist fraglich, ob auch zukünftig gewährleistet werden kann, dass unsere Kommunen im Münsterland die Sammlung des Mülls eigenständig ausschreiben können.“
Den Grund für die Besorgnis stellt eine sog. Gleichwertigkeits- (Höherwertigkeitsklausel) im neuen Gesetz dar: Diese schafft einen besseren Marktzugang für konkurrierende, private gewerbliche Sammlungen. Denn wenn eine gewerbliche Sammlung höherwertig ist, muss sie zugelassen werden, egal ob sie den Bestand der öffentlich-rechtlichen Entsorger gefährdet oder zu massiven Gebührenerhöhungen führt. Bestenfalls drohen durch die Gleichwertigkeitsklausel zahlreiche Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang, schlimmstenfalls Rosinenpickerei durch gewerbliche Sammler. Für die Erfüllung der Klausel reichen schon geringfügig bessere Leistungen, wie z. B. ein besserer Abholrhythmus.
Auch aus ökologischer Sicht und im Hinblick auf den Ressourcenschutz ist das Gesetz ebenfalls eine Enttäuschung. Abfallvermeidung wird nur als Wort aufgenommen, von Stärkung keine Spur! Die Recyclingquoten sollen lediglich auf ein Niveau angehoben werden, dass längst in Deutschland erreicht wird. Nur höhere ambitionierte Quoten hingegen würden dem Ressourcenschutz dienen und den technischen Vorsprung der deutschen Recyclingwirtschaft sichern, betonte die heimische Politikerin.



























