Haus Berthold am Rabodoweg wird abgerissen

Neues Hotel- und Seminargebäude auf dem Rabodoweg so errichtet werden

RAESFELD. Auf dem Gelände des ehemaligen „Haus Berthold“ soll ein Naturparkhotel errichtet werden.
In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses, 24.10.2016, soll eine für das Schloss und die Schlossfreiheit städtebaulich wichtige Planung angestoßen werden. Danach will die Handwerkskammer das „Haus Berthold“ am Rabodoweg aufgeben. Dort soll dann stattdessen ein Hotel- und Seminargebäude errichtet werden.

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Blick auf das Haus Berthold von der Weseler Straße

Gründe für die Planung
Das heute noch im Eigentum des „Trägervereins zur Förderung der Bildungsarbeit in Schloss Raesfeld e.V.“ stehende Gebäude mit 13 Gästezimmern wurde bisher als ein Gästehaus der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld genutzt. Die Einrichtung und Ausstattung des in den 50-iger Jahren errichteten Hauses entspricht nicht mehr den Ansprüchen der Seminarteilnehmer. Darüber hinaus besteht nicht zuletzt wegen der fehlenden Energieeffizienz ein dringender Sanierungsbedarf.

Komplettrenovierung des Hauses ist wirtschaftlich nicht tragfähig
Erste Vorüberlegungen der Handwerkskammer haben zu dem Ergebnis geführt, dass die erforderliche Komplettrenovierung des Hauses wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Der Trägerverein hatte sich deshalb zum Verkauf der Immobilie entschlossen.

Im Zuge der Verkaufsverhandlungen strebt die Gemeinde jetzt die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes an, um Baurecht zu schaffen. „Es soll dort ein Hotel- und Seminargebäude entstehen, dass den Betrieb des Wasserschlosses Raesfeld stützt und in die Kulisse des Naturparks Hohe Mark – Westmünsterland passt“, so Bürgermeister Andreas Grotendorst. „Die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat sowohl Vorteile für den Vorhabenträger als auch für die Gemeinde“, so Grotendorst weiter.

So lassen sich die von der Gemeinde zu definierenden städtebaulichen Vorgaben, aber auch zum Beispiel eine verbindliche Bauzeit, in einem in diesem Zusammenhang auch abzuschließenden Durchführungsvertrag rechtlich durchsetzbar und damit zwingend verbinden. Für den Vorhabenträger bedeutet der Bebauungsplan insbesondere eine frühzeitige Beteiligung an der Planung, aber auch Rechtssicherheit bei der Umsetzung. Die Bewirtung könnte über die vorhandene Schlossrestauration erfolgen.

Haus Berthold hat heute keine Bindung zum Schlossensemble mehr
Zwingende Voraussetzung für den Neubau ist, dass durch den Abriss des Hauses Berthold die Sichtachse von der Weseler Straße (B 70) zum Schloss wieder hergestellt wird und damit aus der Sicht des Denkmalschutzes ein städtebaulicher Missstand beseitigt wird. „Das Haus Berthold hat heute keine Bindung zum Schlossensemble. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich der angestrebte Neubau städtebaulich in die denkmalgeschützte Umgebung des Schlosses einfügt“, so Grotendorst.