Gemeinde Raesfeld setzt auf weitere erneuerbare Energien: In Raesfeld und Erle wurden vier Anträge für die Errichtung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden positiv beschieden. Ratsmitglieder stimmten am Montag einstimmig für die zügige Umsetzung der Photovoltaikanlagen.
Konkret handelt es sich dabei um Gebäude wie die Sporthalle in Erle, die Silvesterschule, die Sebastianschule und das Klärwerk. Diese werden im Mittelpunkt der Ratssitzung am Montag, dem 4. September, stehen. Die Verwaltung erhält dabei den Auftrag, das Ausschreibungsverfahren für diese Maßnahmen durchzuführen.
Dazu der Fraktionsvorsitzende der CDU Bernhard Bölker: „Das ist ein lukratives Programm für die Gemeinde. Die Fördermittel dazu kommen uns sehr entgegen“.
Aktuell bietet das Land NRW Förderungen für Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden im Rahmen der Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik an. Hierbei können bis zu 90 Prozent der Kosten übernommen werden, wobei die Förderung bei einem Maximum von 350.000 € gedeckelt ist.

Eigenverbrauch muss bei mindestens 80 Prozent liegen
Die Förderkriterien beschränken die Größe der Anlagen so, dass die prognostizierte Eigenverbrauchsquote mindestens bei 80 % liegen muss. Interessanterweise sind in Kombination mit Photovoltaik-Dachanlagen auch Batteriespeicher förderfähig.
Um als Gemeinde aktiv zum Klimaschutz beizutragen und die attraktiven Förderbedingungen zu nutzen, hat die Verwaltung zunächst geprüft, auf welchen Gebäuden die Errichtung solcher Anlagen sinnvoll und möglich wäre. Daraufhin wurden für mehrere Gebäude Förderanträge gestellt.
Geschätzte Kosten
Die geschätzten Gesamtkosten für die Projekte an der Sporthalle Silvesterstraße Erle, der Silvesterschule Erle, der Sebastian-Schule Raesfeld und am Klärwerk liegen laut Verwaltung bei etwa 338.932 Euro. Mit den Fördermitteln bleiben für die Gemeindeverwaltung Kosten in Höhe von 33.912 Euro.
Alle vier Anträge wurden in den letzten Wochen positiv beschieden. Die Umsetzung der Projekte ist bis zum 31.07.2024 geplant. Angesichts der aktuellen Lieferzeiten für Photovoltaikanlagen ist eine schnellstmögliche Ausschreibung notwendig, um diese Fristen einhalten zu können. Daher hat die Verwaltung empfohlen, entsprechende Haushaltsmittel für das kommende Jahr 2024 bereitzustellen und das Ausschreibungsverfahren umgehend starten zu können.