Am 18. März berät der Gemeinderat über ein Bürgerbegehren gegen die Unterbringung von Flüchtlingen im Jugendhaus Erle. Sollte der Widerspruch Erfolg haben, kommen hohe Kosten auf die Gemeinde zu.
In der bevorstehenden Ratssitzung am 18. März 2024 steht die Überprüfung der Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 13. November 2023 zur Unterbringung von Flüchtlingen im Jugendhaus Erle auf der Tagesordnung.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben der Gemeinde Raesfeld am 22. November 2023 mitgeteilt, dass sie die Absicht haben, ein solches Bürgerbegehren durchzuführen. Dieses soll die Entscheidung des Gemeinderates vom 13. November 2023 rückgängig machen, die das Jugendhaus Erle für die Unterbringung von Flüchtlingen vorsah.
Fragestellung des Bürgerbegehrens
Die Fragestellung des Bürgerbegehrens lautet wie folgt: „Sind Sie dafür, dass das bisherige Jugendhaus Erle in der Silvesterstraße 20 ab sofort und in Zukunft ausschließlich für Jugendaktivitäten und Integration genutzt wird, anstatt es als eine Flüchtlingsunterkunft zu nutzen?“ Die rechtlichen Anforderungen an die Fragestellung sind nach Auffassung der Verwaltung und des Städte- und Gemeindebundes NRW im vorliegenden Fall erfüllt.
Rund 405.000 Euro für Container- Lösung
Soweit das Jugendhaus Erle nicht mehr als Erstunterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden könnte, müsste aufgrund der bestehenden gesetzlichen Unterbringungspflicht mindestens ein Alternativstandort im Gemeindegebiet realisiert werden. Mangels geeigneter Alternativen müsste eine Unterbringung in Containern erfolgen.
Die Verwaltung hat eine Kostenschätzung für die Durchführung der verlangten Maßnahme vorgelegt. Diese beläuft sich auf voraussichtlich 405.000 Euro, sollte das Bürgerbegehren Erfolg haben. Diese Schätzung basiert auf konkreten Angeboten, Preisrecherchen und Erfahrungswerten aus früheren Auftragsvergaben.
839 gültige Unterschriften
Am 26. Februar 2024 wurden von den vertretungsberechtigten Initiatoren Unterschriftenlisten bei der Gemeinde Raesfeld eingereicht. Nach Überprüfung ergab sich, dass das notwendige Quorum von 839 gültigen Unterschriften erreicht wurde. Insgesamt wurden 900 Unterschriften eingereicht, wovon 844 als gültig gewertet wurden.
Notwendigkeit der Nutzung des Jugendhauses
Die Verwaltung betont jedoch weiterhin die Notwendigkeit der Nutzung des Jugendhauses Erle als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge. Zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses im November 2023 bestand ein dringender Bedarf an Wohnraum für Flüchtlinge, da die Zuweisungen im vorausgegangenen Monat stark zugenommen hatten und nahezu alle Unterkünfte der Gemeinde bereits belegt waren.
Offene Kinder- und Jugendarbeit in Erle wird weitergeführt
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in Erle konnte nahtlos in anderen Räumlichkeiten fortgesetzt werden, sodass das Angebot für Kinder und Jugendliche bestehen blieb. Das Jugendhaus Erle wurde in die benachbarte Sporthalle verlegt. Dieser Raum ist mit einem Billardtisch, einem Kicker-Tisch, PC-Gaming-Plätzen und einer Chill-Ecke ausgestattet, was vielfältige Freizeitmöglichkeiten für die Jugendlichen bietet. Zudem gibt es einen kleineren Nebenraum, der zur Lagerung von Materialien dient.
Kirche stellt Räume im Silvesterhaus zur Verfügung
Im Erdgeschoss der Sporthalle befindet sich eine Küche mit Sitzecke, die ebenfalls vom Jugendhaus genutzt werden kann. Diese Küche bietet Raum für gemeinsame Kochaktionen oder Gruppenangebote. Bei Bedarf an zusätzlichen Räumen, beispielsweise im Rahmen des jährlichen Ferienprogramms, können Räumlichkeiten in der gegenüberliegenden Silvesterschule genutzt werden. Des Weiteren hat die örtliche Kirche Räume im Silvesterhaus (Pfarrheim) für gelegentliche Einzeltermine zur Verfügung gestellt.
Geschätzte Kosten des Bürgerentscheids: 22.400 Euro
Die Gemeinde Raesfeld ist sich bewusst, dass die Nutzung des Jugendhauses Erle für die Unterbringung von Flüchtlingen nur zeitbefristet (max. zwei Jahre) geplant ist. Dennoch stehen die finanziellen Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft im Fokus. Die Kosten für die Durchführung des Bürgerentscheids werden auf geschätzte 22.400 Euro beziffert.
Die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens obliegt dem Gemeinderat in der anstehenden Sitzung am 18. März 2024.
Info
Derzeit sind 9.197 Personen lt. Melderegister abstimmberechtigt. 20 Prozent hiervon sind aufgerundet 1.840 Personen.