Die Kirchengemeinde St. Martin hat die Gebührenordnung für den Friedhof in Raesfeld überarbeitet. Wie sie mitteilt, sei eine Anpassung in fast allen Bereichen notwendig geworden, um den dauerhaft defizitären Betrieb des Friedhofs zu sichern. Die Kosten seien in den vergangenen Jahren stetig gestiegen – für Personal, Pflege, Energie und Instandhaltung.
„Weder die Kirchengemeinde noch die Bestatter erzielen durch die neuen Gebühren Gewinne“, heißt es seitens der Kirchengemeinde St. Martin. Vielmehr würden die Aufwendungen solidarisch auf die Nutzenden umgelegt.
Neue Unterhaltsgebühr und Vorauszahlung für Grabauflösung
Eine wichtige Neuerung betrifft die Einführung der sogenannten Friedhofsunterhaltungsgebühr. Diese fällt künftig bei jedem Begräbnis zusätzlich an und soll den allgemeinen Pflegezustand des Friedhofs sichern.
Außerdem werden die Kosten für die spätere Einebnung der Grabstätte ab sofort direkt mit der Grabnutzung abgerechnet. Damit übernimmt die Friedhofsverwaltung nach Ablauf des Nutzungsverhältnisses automatisch die Auflösung der Grabstelle. Hintergrund sei die Erfahrung, dass Nutzungsberechtigte nach 25 bis 30 Jahren häufig nicht mehr auffindbar seien.

Kostenbeispiele und Sonderregelungen
Die Kosten für die spätere Grabauflösung betragen:
- 305 Euro je Stelle bei Familien- bzw. Wahlgräbern,
- 207 Euro je Stelle bei Urnengräbern.
Der Grabstein und Grabschmuck bleiben Eigentum der Angehörigen und können selbstverständlich mitgenommen werden.
Leicht günstiger werden künftig jene Grabarten, die als Familiengrab selbst gepflegt werden. Kostenlos bleibt weiterhin die Bestattung von Sternenkindern auf dem entsprechenden Grabfeld.

„Ein Ort der Würde – auch in Zukunft“
Die Kirchengemeinde sei sich bewusst, dass die Preisanpassungen nicht überall auf Verständnis stoßen würden. Gleichzeitig werbe man um Akzeptanz: „Wir möchten, dass unser Friedhof auch in Zukunft ein Ort bleibt, der Würde und Trost vermittelt – für die Verstorbenen wie für die Hinterbliebenen.“
Eine Übersicht der neuen Gebühren hängt am Friedhof aus und ist auch auf der Homepage der Gemeinde zu finden. In den kommenden Monaten sollen auch die Friedhofsgebühren anderer Anlagen, die von der Zentralrendantur Borken verwaltet werden, überarbeitet werden.