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Gemeindeverwaltung Raesfeld ändert Fragerecht für Einwohner

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Einwohnermitsprache gestärkt: Fragestunde künftig in jeder Ratssitzung

Raesfeld. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig in jeder Sitzung des Rates und seiner Ausschüsse die Möglichkeit erhalten, Fragen zu stellen. Eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung wurde nun vom Gemeinderat beschlossen. Fragen zu aktuellen Tagesordnungspunkten sind jedoch weiterhin ausgeschlossen.

Fragestunde ohne Begrenzung – aber mit Einschränkung

Bislang war die sogenannte Einwohnerfragestunde nur in jeder zweiten Sitzung vorgesehen. Künftig soll sie regelmäßig stattfinden. Die Fragen müssen sich auf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen, eine Begrenzung der Anzahl gibt es nicht.

Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der jeweiligen Sitzung stehen, sind jedoch weiterhin nicht zulässig. Um der Verwaltung eine möglichst präzise Beantwortung zu ermöglichen, sollen Fragen nach Möglichkeit vorab schriftlich beim Bürgermeister eingereicht werden.

Ursprünglicher Vorschlag sah Einschränkungen vor

Der erste Entwurf zur Änderung sah vor, die Fragestunde weiterhin nur in jeder zweiten Ratssitzung zuzulassen und die Zahl der zulässigen Fragen pro Person auf zwei zu beschränken. Dies stieß auf deutliche Kritik.

Klaus Rybarczyk (SPD) sprach sich entschieden gegen die Einschränkungen aus. Diese bedeuteten aus seiner Sicht eine Beschneidung der Bürgerrechte. „Seien wir doch mutiger. Wir haben doch nichts zu verbergen“, so Rybarczyk. Auch Rupert Koller (UWG) und Holger Lordieck (Grüne) unterstützten die Forderung nach einer offenen Fragestunde ohne zahlenmäßige Begrenzung.

Bürgermeister Andreas Grotendorst zeigte sich in dieser Frage kompromissbereit: „Die Begrenzung auf zwei Fragen aufzuheben – da bin ich ziemlich leidenschaftslos und könnte darauf verzichten.“

Keine zweite Fragestunde nach der Sitzung

Nicht durchsetzen konnte sich Rybarczyk mit seinem Vorschlag, am Ende des öffentlichen Teils der Ratssitzung eine weitere Fragemöglichkeit zu schaffen, in der Bürgerinnen und Bürger gezielt zu getroffenen Beschlüssen nachfragen könnten.

Formulierung in der Geschäftsordnung angepasst

Ebenfalls diskutiert wurde der Wortlaut zur schriftlichen Einreichung von Fragen. Ursprünglich sollten Anfragen „mindestens drei Arbeitstage vor der Sitzung“ und mit vollständigem Namen sowie Anschrift eingereicht werden. In der endgültigen Fassung wurde die Formulierung abgeschwächt: Aus „müssen“ wurde „sollten“, aus „mindestens“ wurde „möglichst“. Der Rat einigte sich in diesem Punkt einstimmig.

Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Tünte (CDU) betonte zum Abschluss, dass es keinesfalls darum gehe, das Fragerecht einzuschränken: „Die Aussage, der Gemeinderat habe Angst vor kritischen Fragen oder wolle Bürgernähe verhindern, muss ich entschieden zurückweisen. Wir haben nichts zu verbergen.“

Petra Bosse

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