Die Förderkulisse rund um das Wolfsgebiet Schermbeck wird Richtung Westmünsterland ausgeweitet. Für fast die Hälfte der Landesfläche können nun Fördermittel beantragt werden, um Weidetierhaltungen wolfssicher zu gestalten.
Das Umweltministerium hat die Fördergebiete rund um Schermbeck vergrößert. Diese umfasst nun als Fördergebiet „Westmünsterland“ inklusive einer Pufferzone eine Fläche von mehr als 4.000 Quadratkilometern.
Gesamtgröße von 4.090 km²
Die neue Förderkulisse „Westmünsterland“ mit Pufferzone wächst damit auf eine Größe von insgesamt 4.090 km² (bisher: 3.762 km²).
Die Förderkulisse „Westmünsterland“ mit umliegender Pufferzone umfasst einen bedeutenden Anteil des Naturparks Hohe Mark mit seinen ausgedehnten Wäldern und angrenzenden Kulturlandschaften. Die Abgrenzung der Förderkulisse „Westmünsterland“ umfasst auf einer Fläche vom 1.661 km² (bisher: 957 km²) folgende Städte und Gemeinden vollständig oder teilweise (Teilbereiche in Klammern):
- Kreis Wesel: Städte Dinslaken, Voerde, Wesel (nur der rechts-rheinische Teil), Hamminkeln; Gemeinden Schermbeck, Hünxe.
- Kreis Kleve: Stadt Rees (im Nordwesten bis zur B 67).
- Kreis Borken: Gemeinden Heiden, Raesfeld, Reken.
- Kreis Coesfeld: Städte Coesfeld, Dülmen.
- Kreis Recklinghausen: Städte Dorsten, Haltern am See, Marl.
- Kreisfreie Stadt Bottrop (nur der Teil nördlich der A2).
- Kreisfreie Stadt Oberhausen (nur der Teil nördlich der A2/A3).
„In Nordrhein-Westfalen werden wir die Wolfsverordnung und die Herdenschutz-Förderung zeitnah weiterentwickeln und praxisgerechtere Regelungen schaffen“, so Umweltminister Oliver Krischer. „Dabei hat die Unterstützung der Schäfer beim Herdenschutz oberste Priorität. Im Vorgriff haben wir daher nun die Förderangebote ausgebaut, um Tierhalterinnen und Tierhalter beim Herdenschutz zu unterstützen.“
Fördergebiete für die Herdenschutzförderung werden ausgewiesen, wenn Wölfe in einer Region mehrfach nachgewiesen wurden und ein Territorium gebildet haben. Im Monitoringjahr 2022/2023 wurden in Nordrhein-Westfalen fünf besetzte Wolfsterritorien registriert (Schermbeck, Leuscheid und territoriale Einzeltiere in den Territorien „Hohe Mark“, „Dämmerwald“ sowie „Ebbegebirge“).
Damit lebt in Nordrhein-Westfalen rund ein Prozent des deutschlandweiten Wolfsbestandes. Wie für alle Bundesländer ist auch für Nordrhein-Westfalen davon auszugehen, dass zusätzlich sporadisch einzelne durchwandernde Wölfe auftreten, die tage- oder wochenweise in Nordrhein-Westfalen verbleiben.
100 Prozent der Kosten werden gefördert
In den Fördergebieten werden bis zu 100 Prozent der Kosten für investive Herdenschutzmaßnahmen gefördert.
Neben Zäunen umfasst dies unter bestimmten Voraussetzungen auch die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden. Zusätzlich bestehen großräumige Pufferzonen, in denen ebenfalls Herdenschutzzäune gefördert werden.
Wie im vergangenen Jahr stehen auch 2023 wieder bis zu zwei Millionen Euro für Maßnahmen nach den Förderrichtlinien für den Herdenschutz zur Verfügung. Um Tierhalter über Herdenschutzmaßnahmen und Förderangebote zu informieren, sind in den neuen Fördergebieten Informationsveranstaltungen geplant.
Praxisgerechtere Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen
„Wir müssen aber auch zu praxisgerechteren Regelungen im Umgang mit problematischen Wölfen kommen. Daher begrüße ich die Initiative des Bundes. Wir haben es mit einzelnen Tieren zu tun, die sehr geschickt Herdenschutzmaßnahmen überwinden. Dagegen müssen wir etwas tun, um die Akzeptanz für den Wolf insgesamt zu erhalten“, so Krischer.
Informationen zu den neuen Fördergebieten:
Detaillierte Informationen und Karten zu den neuen und bestehenden Fördergebieten finden Sie unter: https://www.wolf.nrw/wolf/de/management