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Förderangebot für Landwirte in NRW: Feldvogel-Inseln im Acker

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Der Kiebitz brütet im Kreisgebiet bevorzugt auf Ackerflächen. Foto: Kreis Borken


Einmalige Prämie zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Landes NRW – Verzicht auf jegliche Bearbeitung von Feld-Vogel Inseln im Acker ab dem 1. April bis zur Ernte

Kreis Borken. Mit dem bald einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Auch im Kreis Borken heimische Feldvögel, wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn, können dann über und auf zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden.

Viele Gelege verloren

Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase der Tiere die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren. Schon seit einigen Jahren gehen die Bestandszahlen unserer Feldvögel drastisch zurück – auch der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme.

Um dem entgegenzuwirken, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern

Das Umweltministerium NRW wendet sich daher an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb eines Schlages mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern sowie den Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt.

Ausgleichszahlungen

Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So werden zum Beispiel 1.366 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelbrutpaare bzw. Reviere. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

Weitere Infos

Weitere Infos zu dem Programm finden sich auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de, in der Suchmaske unter dem Stichwort „Feldvogelinseln“. Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu finden.

Für die Beantragung einer Förderung ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig. Dieser Nachweis wird durch die Biologische Station Zwillbrock e.V. oder durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken erbracht.

Die Biologische Station ist unter der Telefonnummer 02564/98600 oder per Mail an [email protected] zu erreichen. Bei der Unteren Naturschutzbehörde ist Jennifer Arns, Tel. 02861/681-7126 oder per Mail an [email protected], zuständig.

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