FDP-Fraktion beantragte Flächenreservierung für sozialen Wohnungsbau in Raesfeld
Die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Raesfeld hat einen Antrag eingebracht, der dem zuständigen Gremium zur Beratung vorgelegt werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, in zukünftigen Neubaugebieten 20 % der Flächen für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren und damit das Angebot an Mietwohnungen für Familien mit geringen Einkünften zu erhöhen.
Der Beschlussvorschlag im Detail
Christoph Stephan, Fraktionsvorsitzender der FDP, erläuterte den Vorschlag: In zukünftigen Neubaugebieten sollen 20 % der zur Verfügung stehenden Fläche temporär für den sozialen Wohnungsbau bzw. Bauvorhaben mit öffentlicher Wohnraumförderung vorbehalten werden. Parallel dazu wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob geeignete Grundstücke für diesen Zweck bereits im Besitz der Gemeinde sind. Diese Grundstücke sollen Investoren zu vergünstigten Konditionen angeboten werden.
Zusätzlich soll geprüft werden, ob baurechtliche Auflagen vorliegen, die keine übergeordneten Regelungen betreffen, die für diese Vorhaben entfallen können. Ziel sei es, die Hürden für Investoren zu minimieren und die Realisierung von sozial gefördertem Wohnraum zu beschleunigen.
Begründung: Bedarf an bezahlbarem Wohnraum
Die FDP betont, dass der Bedarf an Mietwohnungen für einkommensschwächere Familien in Raesfeld besonders groß sei. Förderprogramme auf Landes- und Bundesebene bieten finanzielle Anreize für sozialen Wohnungsbau und machen entsprechende Projekte für Investoren wirtschaftlich interessant. Um diese Potenziale zu nutzen, schlägt die FDP vor, Flächen in Neubaugebieten für einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise 25 Jahre, für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren. In diesem Zeitraum sollen die Wohnungen ausschließlich an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Beispiel Borken
Beispiele wie das Sanierungsvorhaben am Kirchplatz in Borken würden zeigen, dass Fördermittel den Bau von Sozialwohnungen erfolgreich unterstützen können, wo andere Nutzungsformen wirtschaftlich nicht umsetzbar wären. „So konnte dort dank der Fördermittel Sozialer Wohnraum geschaffen werden, während andere Arten der Nutzung für den privaten Investor nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar waren“, so Stephan.
Vergünstigte Grundstücke und angepasste Bebauungspläne
Zudem solle im Bebauungsplan für diese Bauvorhaben die Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten in geeigneter Weise angepasst werden. Zusätzliche Hürden, welche die Investitionen hemmen, sollen auf ein Minimum reduziert werden und alle entbehrlichen, baurechtlichen Auflagen, welche keine Regelungen übergeordneter Organe berühren, für diese Bauvorhaben entfallen.
Erste Anwendungsmöglichkeiten in Stockbreede und Holten/Heideweg
Bereits in den aktuell ausgeschriebenen Neubaugebieten Stockbreede und Holten/Heideweg könnte der Vorschlag berücksichtigt werden. Denkbar sei beispielsweise die Zusammenlegung von zwei Einzelgrundstücken, um diese für den sozialen Wohnungsbau nutzbar zu machen. Sollte sich kein Investor finden, könnte das Grundstück geteilt und nach den bestehenden Vergabekriterien des Wohngebietes veräußert werden.
Keine zusätzliche Belastung der Verwaltung
Falls sich im Rahmen der Vergabe keine Investoren für die geplanten Bauvorhaben finden lassen, sollen die Grundstücke geteilt und gemäß den für das Wohngebiet festgelegten Vergabekriterien veräußert werden. „Auf diese Weise erfüllen Rat und Verwaltung ihre zentrale Aufgabe, die Rahmenbedingungen für erfolgreiche private Investitionen zu schaffen, die schnell und effizient neuen Wohnraum ermöglichen. Wir sind davon überzeugt, dass dieses Vorgehen besser geeignet ist, als die Gründung oder Beteiligung an einer Wohnungsbaugesellschaft, die die Verwaltung zusätzlich belasten oder erweitern würde“, erklärte Christoph Stephan.