Es scheint einigen Erlern so richtig Spaß zu machen, in den frühen Morgenstunden auf der Schermbecker Straße jedem Anwohner an seinem aktiven Leben teilhaben zu lassen. Und das schon seit mehreren Jahren!
Das bedeutet, dass irgend ein Idiot auf dem Weg zur Arbeit gegen 4.45 Uhr erst einmal, bevor er richtig Gas gibt, kräftig auf die Hupe drückt.
Nette Geste, um der Liebsten, oder dem Liebsten ciao zu sagen, aber eigentlich auch eine Unverschämtheit anderen Bewohnern gegenüber, die den morgendlichen Schlaf benötigen, oder auch Kleinkindern gegenüber, die noch in süßen Träumen liegen.
Es ist also nicht der Hahn, was in diesem Fall gar nicht so schlimm ist, der fröhliche Wecker, sondern eine Autohupe, die nach dem Weckton flott Richtung Schermbeck saust. Aber nicht schnell genug, denn ein gestörter und um seinen morgendlichen Schlaf geraubter Anwohner hat sich in die Büsche gelegt und dort so lange gewartet, bis er sich das Kennzeichen notieren konnte. Jetzt ist das Gehupe amtlich!
Hupen kann so richtig teuer werden, wenn der Autofahrer keine konkrete Gefahrensituation beweisen kann. Dann kann sein Fehlverhalten eine Geldstrafe von 200 Euro zuzügl. Schmerzensgeld nach sich ziehen.
Für alle die es bis jetzt noch nicht wussten: In §16 StVO ist somit ganz klar definiert, wann gehupt werden darf. Innerorts rechtfertigt nur eine Gefährdungssituation die Betätigung der Hupe. Und auch außerhalb geschlossener Ortschaften gilt das Warnprinzip.
Mein Schlaf ist mir mehr wert und ich könnte mich mit einem Scherzensgeld für die Schlaflosigkeit mit mindestens 1000 Euro zufrieden geben.



























