Coronavirus: Lockerung der Beschränkungen bis zum 3. Mai

16.4.2020 NRW. Im Bund und Länder werden die Coronamaßnahmen, wenn auch nur schrittweise, gelockert.

Was ändert sich und was bleibt verboten – Eine Auflistung der aktuellen Maßnahmen NRW

Im Bund und Länder werden die Coronamaßnahmen, wenn auch nur schrittweise, gelockert. Bundesweite Kontaktbeschränkungen werden vorerst bis zum 3. Mai verlängert

Geschlossen bleiben:

  • Museen, Messen, Freizeit und Tierparks
  • Spielplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder, Fitnessstudios
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos
  • Bars, Clubs, Diskos, Kneipen
  • Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle
  • Restaurants (ausgenommen ist der Außer-Haus-Verkauf)
  • Schulen und Kitas
  • Friseure (ab 4. Mai Öffnungserlaubnis unter Auflagen)

Verboten bleiben:

  • Treffen in Sporteinrichtungen und Vereinen, Angebote von Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich
  • Busreisen und Urlaubsreisen
  • Großveranstaltungen
  • Übernachtungen in Hotels und Pensionen zu touristischen Zwecken
  • Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

Öffnen dürfen:

  • Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Tierfachmärkte, Babyfachmärkte
  • Tankstellen
  • Poststellen
  • Apotheken, therapeutische Praxen, Sanitätshäuser, Drogerien
  • Kioske
  • Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche – unter Beachtung der Hygienemaßnahmen
  • Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler (bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter)
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Handwerksbetriebe, Bau- und Gartenbaubedarfsmärkte

Eingeschränkt bleiben:

  • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen
  • Grenzübertritte (nur für Pendler, Liefer- und Berufsfahrer)

Die Kontaktsperren und Ausgehverbote bleiben bis zum 3. Mai bestehen.

Schule

Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern starteten die weiterführenden Schulen in NRW am Montag für drei Tage nur für Lehrkräfte, Schulleitung und Schulträger.

Ab Donnerstag öffnen dann die Schulen für rund 148.000 von insgesamt 2,5 Millionen Schülern in NRW für Abiturienten und Zehntkläßler der Jahrgangsstufen 10, 12 und 13, die dann freiwillig kommen können, sagte Gebauer.

Sie können, müssen aber nicht zur Schule gehen. Allerdings werde es, so Yvonne Gebauer FDP, Ministerin für Schule und Bildung NRW, für die Schülerinnen und Schüler keinen Normalbetrieb geben.

Es werden keine Klassen und Kurse in der ursprünglichen Größe geben. Die Schulen sollten gezielte Angebote in den Prüfungsfächern machen, erläuterte Schulministerin Yvonne Gebauer am Donnerstag.

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