Einführung von Armbändchen zur Erleichterung des Einkaufs bei 2G – Angebot des Borkener Einzelhandels
Borken (pd). Ab heute (8. Dezember 2021) gilt die sogenannte 2G-Regelung (Geimpft, Genesen) auch im Einzelhandel des nicht-alltäglichen Bedarfs.
Der Borkener Werbekreis bietet Kundinnen und Kunden in Zusammenarbeit mit der Stadt Borken ein zusätzliches Angebot an, um die vom Land vorgeschriebene Einhaltung der 2G-Regel im Einzelhandel unkompliziert nachzuweisen.
Erleichterung der 2G-Kontrolle
Ab Donnerstag, 9. Dezember 2021, haben Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, den nötigen Impf- bzw. Genesenen-Nachweis in teilnehmenden Einzelhandelsgeschäften in Borken zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzuzeigen. Im Nachgang erhalten sie ein Armbändchen, das für diesen Tag gültig ist und in allen weiteren Geschäften vorgezeigt werden kann. Somit ist es nicht nötig, in jedem Geschäft den Nachweis zu geben.
Dieses Angebot soll eine Erleichterung der 2G-Kontrolle und damit eine Verbesserung des Einkaufserlebnisses für Kundinnen und Kunden darstellen. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Angebot. Falls Personen kein Bändchen tragen möchten, können diese natürlich weiterhin Geschäfte besuchen, sobald der 2G-Nachweis jeweils vorgezeigt wird.