Bischof Genn erlässt Auflagen für Pfarrer in Lindern und ehemaligen Pastor aus Raesfeld
Unter Auflagen kann der Pfarrer der Kirchengemeinde St. Katharina von Siena in Lindern und ehemaliger Pastor der Kirchengemeinde Raesfeld in sein Amt zurückkehren.
Der Pfarrer war zuvor im August 2022 wegen eines Vorwurfs betreffend grenzverletzenden Verhaltens im Jahr 2010 beurlaubt worden (wir berichteten).
Grund für die Beurlaubung ist laut Pressemittelung von Bistum Münster, dass einer Betroffenen aus dem Jahr 2010 im Frühjahr 2022 eine fünfstellige Anerkennungszahlung durch die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen zuerkannt worden war.
Weitere Meldung wegen grenzverletzendes Verhaltens
Durch die wegen der Beurlaubung veranlassten Presseberichte kam es im September 2022 zu einer zweiten Meldung einer anderen betroffenen Person hinsichtlich eines weiten grenzverletzenden Verhaltens durch den Priester.
Keine neuen Anhaltspunkte
Die Untersuchungen haben zwar keine neuen Anhaltspunkte für straf- oder kirchenrechtliche Sanktionen ergeben. Trotzdem hat das Bistum im Zuge der Untersuchungen Erkenntnisse über das Verhalten des Pfarrers gewonnen. Dieses Verhalten widerspricht in beiden Fällen deutlich den Schutzpflichten eines Seelsorgers in vertraulichen seelsorgerlichen Beziehungen.
Bischoff fordert zum Verzicht auf das Amt des Pfarrers auf
Aufgrund dieses wiederholten Verhaltens kann sich Bischof Genn eine weitere Tätigkeit des Priesters als Pfarrer in Lindern nicht mehr vorstellen. Er hat den Priester deshalb mit Nachdruck zum Verzicht auf das Amt des Pfarrers aufgefordert. Auch die Beratungsgremien des Bischofs hatten ihm zu diesem Schritt geraten.
Die Gremien der Pfarrei haben vor diesem Hintergrund und in Kenntnis der Sachlage mit deutlicher Mehrheit erklärt, nicht mehr vertrauensvoll mit dem Pfarrer zusammenarbeiten zu können.
Auflagen für weiteren Dienst des Pfarrers
Da der Pfarrer sich trotz der ausdrücklichen Aufforderung des Bischofs zur Rückkehr in sein Amt entschieden hat, hat Bischof Genn Auflagen für den weiteren Dienst des Priesters erlassen. Demnach darf der Pfarrer vier Jahre lang keinerlei Einzelkontakt mit jungen Frauen bis zum Alter von 27 Jahren haben, weder im Pfarrhaus noch in sonstigen seelsorglichen Situationen der Gemeinde wie etwa bei Wallfahrten.
Regelmäßige Beratung
Zudem übernimmt der Priester die Hälfte der im Frühjahr 2022 einer Frau zuerkannten fünfstelligen Anerkennungsleistung. Außerdem wird er verpflichtet, weiterhin regelmäßige Beratung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratung wird von der Interventionsstelle des Bistums Münster begleitet.
Gremien klären weiteres Vorgehen
Der gesamte Vorgang inklusive der beiden erwähnten Meldungen bezüglich grenzverletzenden Verhaltens wird jetzt an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet werden.
Der Zeitpunkt der Rückkehr des Priesters in sein Amt als Pfarrer wird noch mit den Gremien der Pfarrei geklärt.