Bildungs- und Teilhabepaket bleibt oft Ladenhüter

Kreis Borken (pd).  In der letzten Woche hat die SPD-Bundestagsabgeordnete Ingrid Arndt-Brauer viele Gespräche in den Städten und Gemeinden in den Kreisen Borken und Steinfurt zum Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige geführt. Immer wiederkehrendes Gesprächsthema war dabei auch das Bildungs- und Teilhabepaket für Bezieher von Hartz IV, Wohngeld und Kinderzuschlag. „Zur Zeit entpuppt sich dieses als Ladenhüter und wird noch viel zu wenig genutzt“, berichtet die Abgeordnete von ihren Erfahrungen in ihrem Wahlkreis, die sich mit den Daten des Landes offenbar decken: So hatte vor einigen Wochen bereits NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider bei einer Veranstaltung in Rheine (i. Bild re.) darauf hingewiesen, dass von den im Land zur Verfügung stehenden 700 Mio. Euro bislang lediglich 150 Mio. in Anspruch genommen worden sind.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Neben bürokratischem Aufwand und zu geringem Bekanntheitsgrad weist das Bildungs- und Teilhabepaket grundlegende Konstruktionsmängel auf. Die Bundesregierung hat praktisch keine Vorgaben für die Umsetzung gemacht. In der Praxis führt das dazu, dass die Kommunen die Mittel teilweise sehr restriktiv auslegen (können), obwohl die Gelder aus dem Bundeshaushalt kommen.

Bestimmte Bevölkerungsgruppen haben sogar grundsätzlich keinen Anspruch: Rund 40.000 Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die noch keine vier Jahre bei uns leben, sind vom Teilhabe- und Bildungspaket ausgeschlossen — und dies, obwohl sie wie alle anderen Kinder auch die Schule besuchen. „Das ist ungerecht und muss geändert werden“, betonte die heimische Politikerin. Die SPD-Fraktion im Bundestag hat daher einen entsprechenden Antrag eingebracht. Auch im Bundesrat gibt es eine Initiative seitens der Stadt Hamburg, die von den anderen SPD-geführten Bundesländern unterstützt wird.

Die betroffenen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unter das sog. Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sind bislang auf freiwillige Ausnahmeregelungen der jeweiligen Behörden angewiesen. Einige Länder gewähren das Bildungs- und Teilhabepaket, andere nicht. Flüchtlingsfamilien dürften aber keineswegs zu Bittstellern gemacht werden, zumal es sich bei deren Kindern um die ärmsten in Deutschland handelt.

Eine derartige Ungleichbehandlung ist auch mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar. Ministerin von der Leyen bewirbt das Bildungspaket vollmundig mit dem Motto „Mitmachen — Möglich machen!“, will aber bislang keine Korrekturen vornehmen. „Das ist eine soziale Ungerechtigkeit, die wir nicht hinnehmen!“, so Arndt-Brauer.

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