Ausgleichszahlungen für Landwirte – Feldvogel-Inseln im Acker

Umweltministerium NRW wendet sich an Landwirte: Förderangebot des Landes NRW für den Schutz von Brutflächen von Kiebitz, Feldlerche und Co.

Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb einer Ackerfläche und dem Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt.

Kreis Borken (pd). Mit dem bald einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit der heimischen Vögel. Auch unsere Feldvögel wie Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn können dann auf und über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bei der Balz beobachtet werden.

Viele Gelege gehen verloren

Kiebitz und Co. mögen vor allem im Frühjahr noch unbearbeitete Flächen, auf denen später Feldfrüchte angebaut werden. Wenn in der Brutphase der Tiere die landwirtschaftlichen Flächen zur Einsaat vorbereitet werden, gehen bei der flächigen Bodenbearbeitung leider viele Gelege verloren.

Kiebitz am Brüten Feld
Viele Gehege gehen in der Brutphase verloren. Feldvogel Kiebitz. Psubraty-Pixabay

Drastischer Rückgang von Bestandszahlen

Schon seit einigen Jahren gehen die Bestandszahlen unserer Feldvögel drastisch zurück – auch der Kreis Borken ist hier keine Ausnahme. Um diesem „Trend“ entgegen zu wirken, wird auch in diesem Jahr wieder eine einmalige Prämie für den Schutz der Gelege im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Land Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Ausgleichszahlung bei Verzicht auf Bearbeitung

Das Umweltministerium NRW wendet sich daher an Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Ackerflächen noch nicht bestellt haben. Für die Anlage von unbewirtschafteten Teilbereichen innerhalb einer Ackerfläche mit einer Größe von 0,5 bis 1 Hektar und einer Breite von mindestens 50 Metern und dem Verzicht auf jegliche Bearbeitung dieser Inseln ab dem 1. April bis zur Ernte der angrenzenden Hauptfrucht (spätestens bis zum 1. Oktober) wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt.

Der Betrag richtet sich in der Höhe nach der Feldfrucht, in der die Brache eingerichtet wird. So wird zum Beispiel 1.201 Euro je Hektar bei Silomais gezahlt, vorausgesetzt auf den Flächen befinden sich mindestens drei Feldvogelpaare. Bei anderen Feldfrüchten variieren die Ausgleichszahlungen.

Kiebitz am Brüten Feld
Foto: Pixabay-Georg Wietschorke

Stichwort „Feldvogelinseln“

Auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, www.bezreg-muenster.de, ist das Programm näher erläutert (z. B. über die Suchmaske mit dem Stichwort „Feldvogelinseln“). Dort sind auch die entsprechenden Anträge zu finden.

Für die Beantragung einer Förderung ist ein Nachweis der Vögel auf der Fläche notwendig. Dieser Nachweis wird durch die Biologische Station Zwillbrock e.V. oder durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Borken erbracht.

Die Biologische Station erreichen Sie unter der Nummer 02564/98600 oder per Mail an [email protected] und die Untere Naturschutzbehörde unter der Nummer 02861/ 681-7126 oder per Mail an j.arns@kreis-borken.

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