StartPolitikAufstellung des Bundeshaushalts 2024  - Was wird sich ändern?

Aufstellung des Bundeshaushalts 2024  – Was wird sich ändern?

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Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Bundesministern Robert Habeck und Christian Lindner im Kanzleramt. Die Haushaltsgespräche seien „vertrauensvoll und sehr konstruktiv“ gewesen, betonte der Kanzler. © Bundesregierung/Kugler

Bundeshaushalt 2024: Einblick in die Planung. Für die Bundesregierung haben Klimaschutz, sozialer Zusammenhalt und Hilfe für die Ukraine weiter Priorität: Das betonte Bundeskanzler Scholz zur Einigung über den Etat 2024. Geplant sei, die Schuldenbremse im nächsten Jahr einzuhalten. Die Finanzlücke von 17 Milliarden Euro soll durch Einsparungen gestopft werden.

Die Details der Vereinbarung zum Bundeshaushalt 2024, die zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner getroffen wurde, werden dem Bundeskabinett vorgestellt. Die technische Umsetzung der Vereinbarung erfolgt durch das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesministerien.

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Haushaltsanpassungen nach Verfassungsgerichtsurteil

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2023 die finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben präzisiert. In Reaktion darauf hat die Bundesregierung bereits Anpassungen vorgenommen, unter anderem durch einen Nachtragshaushalt für 2023 und Änderungen im Klima- und Transformationsfonds. Diese Maßnahmen sollen Rechtssicherheit für das laufende Jahr gewährleisten.

Steuerentlastungen und Investitionen

Im Jahr 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger durch das Inflationsausgleichsgesetz steuerlich entlastet, wobei die öffentlichen Investitionen des Bundes auf 54 Milliarden Euro ansteigen. Zudem ist die Schuldenquote Deutschlands im Vergleich zu anderen G7-Ländern die niedrigste. Ein geplantes Strompreispaket soll umgesetzt werden, allerdings kann der einmalige Zuschuss zur Absenkung der Netzentgelte nicht mehr finanziert werden.

Einsparungen und Ausrichtung des Bundeshaushalts 2024

Die notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 sollen vor allem durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und Ausgabenkürzungen in verschiedenen Ressorts erfolgen. Das Maßnahmenpaket des Bundeshaushalts 2024 zielt darauf ab, die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils umzusetzen und gleichzeitig die grundlegenden Herausforderungen Deutschlands, wie die Unterstützung der Ukraine und die klimaneutrale Transformation der Wirtschaft, zu bewältigen.

Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen

Das Maßnahmenpaket priorisiert Ausgaben, passt sie an und schafft klimaschädliche Subventionen ab, während Sozialkürzungen vermieden werden. Die Kernprojekte des Klima- und Transformationsfonds bleiben bestehen und die Schuldenregeln des Grundgesetzes werden eingehalten. Die Maßnahmen sollen schnellstmöglich gesetzgeberisch umgesetzt werden, mit dem Ziel, die Beratungen im Bundestag Anfang Februar 2024 abzuschließen.

Die Maßnahmen im Einzelnen: Beiträge der Bundesministerien

• Die Ausgaben für das internationale Engagement der Bundesrepublik Deutschland werden um insgesamt 800 Millionen Euro abgesenkt. Dabei tragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima jeweils einen Betrag von 200 Millionen Euro und das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 400 Millionen Euro.

• Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird um 380 Millionen Euro abgesenkt.

• Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt eine Absenkung des Plafonds um 200 Millionen Euro.

• Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt.

• Zudem leistet die Bundesagentur für Arbeit einen teilweisen Ausgleich für die während der Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung für den Ausgleich beträgt 1,5 Milliarden Euro. Um den Beitragssatz mit Blick auf das Ziel des Rücklagenaufbaus stabil zu halten, wird gesetzlich festgelegt, dass die durch eine Verordnung mögliche Beitragssatzsenkung nur dann möglich ist, wenn die Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Mindesthöhe in Prozent des BIP aufweist.

• Bei den Versteigerungen der Flächen für Windenergie auf See sind unerwartet hohe Erlöse erzielt worden. Ein Teil dieser Mittel soll breiter genutzt werden für Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

• Bei gleichbleibenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Absenkung der Wohngeldveranschlagung aus dem parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2024 für den Finanzplanungszeitraum um jeweils 250 Millionen Euro jährlich nachgezogen.

• Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.

Abschaffung klimaschädlicher Subventionen

• Mit der Abschaffung der Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft entstehen Mehreinnahmen von 480 Millionen Euro.

• Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel führt zu Mehreinnahmen von bis zu 440 Millionen Euro.

• Durch die Abschaffung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe entstehen 2024 Mehreinnahmen von bis zu 70 Millionen Euro (bis zu 300 Millionen ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe wird darüber hinaus jährlich so angepasst, dass sie zusätzliche Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr generiert. Dies würde ab 2024 zu Mehreinnahmen von bis zu 580 Millionen Euro jährlich führen. Das Programm „Klimaneutrales Fliegen“ bleibt im Klima- und Transformationsfonds bestehen.

• Zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4 Milliarden Euro entstehen durch die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Diese Kosten werden bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen und sollen nunmehr – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf die Verursacher umgelegt werden.

Arbeitsmarktanreize

• Der sogenannte Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird ausgeweitet. Hierzu zählen insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Je mehr Geflüchtete in Arbeit sind, desto weniger sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Maßnahmen führen zu geringeren Ausgaben in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro in 2024 über die bereits vereinbarten Minderausgaben hinaus.

• Durch Veränderungen beim Bürgergeld (Streichung Bürgergeld-Bonus und Sanktionen Totalverweigerer) werden Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro erwirtschaftet.

Anpassungen im Klima- und Transformationsfonds für 2024

  • Die Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds werden für das Jahr 2024 um 12,7 Milliarden Euro gekürzt. Trotz dieser Reduzierung bleiben entscheidende Ausgaben zur wirtschaftlichen Transformation und zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger erhalten. Hierzu zählt unter anderem die Modernisierung der Gebäudeenergie. Ebenfalls fortgeführt wird die Entlastung beim Strompreis, die durch die Übernahme der EEG-Umlage realisiert wird. Einige Subventionsprogramme, insbesondere solche für Produkte, die sich bereits am Markt etabliert haben, werden hingegen gestrichen. Aufgrund dieser Anpassungen kann für das Jahr 2024 auf einen Bundeszuschuss an den Klima- und Transformationsfonds verzichtet werden. Für die Jahre 2025 und 2026 sind jedoch weiterhin Zuschüsse vorgesehen.

Anpassung des CO2-Preispfades und Fernpendlerpauschale ab 2024

  • Ab dem 1. Januar 2024 wird der CO2-Preis im Rahmen des Bundes-Emissionshandelsgesetzes (BEHG) auf das Niveau angehoben, das bereits 2020 von der vorherigen Regierung festgelegt wurde. Demzufolge beträgt der CO2-Preis ab diesem Datum 45 Euro. Diese Anhebung war ursprünglich für den 1. Januar 2023 geplant, wurde jedoch im September 2022 um ein Jahr verschoben. Der Grund für die Verschiebung war die Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen angesichts der damals hohen Energiepreise.
    Inzwischen, nach einem signifikanten Rückgang der Energiepreise im Vergleich zum Herbst 2022, ist es möglich, den CO2-Preis wieder auf den ursprünglich vorgesehenen Pfad zu bringen. Parallel dazu bleibt die im Jahr 2022 beschlossene temporäre Erhöhung der Fernpendlerpauschale bestehen. Diese Erhöhung um drei Cent – von 35 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer – wird wie geplant fortgeführt.

Finanzielle Unterstützung der Deutschen Bahn für Investitionen

  • Die Deutsche Bahn wird zur Durchführung dringend notwendiger Investitionen mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet. Ab 2024 und in den darauffolgenden Jahren ist eine Erhöhung des Eigenkapitals um jeweils 1,5 Milliarden Euro geplant. Diese Kapitalerhöhung erfolgt durch finanzielle Transaktionen, ähnlich der Vorgehensweise der vorherigen Regierung.
    Für die Jahre 2024 und 2025 ist zusätzlich eine Zuführung von Mitteln in Höhe von jeweils bis zu 5,5 Milliarden Euro vorgesehen. Dabei sollen auch Erlöse aus Beteiligungen genutzt werden. Der genaue Umfang, die Ausgestaltung, der Zeitraum und die betroffenen Unternehmen für diese Transaktionen sind noch festzulegen.

Insgesamt ist geplant, der Deutschen Bahn in den nächsten Jahren Eigenkapitalmittel von bis zu 20 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen.

Weitere Maßnahmen

• Der Ansatz für die Regionalisierungsmittel im Haushalt soll um 350 Millionen Euro reduziert werden.

• Die Wiederbeschaffungen durch die Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen wird aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert. Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt für die Ertüchtigung der Ukraine um 520 Millionen Euro abgesenkt werden.

• Die Annahmen für die Zinsausgaben des Bundes werden auf Basis des neuen Emissionskalenders und veränderter Zins- und Inflationsdaten an die im Vergleich zur Aufstellung des Regierungsentwurfes veränderten Marktbedingungen angepasst (2,3 Milliarden Euro). Die Prognose für noch nicht abgerechnete Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr 2023 wird aktualisiert (400 Millionen Euro).

• Die Rücklagen der nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Sondervermögen werden genutzt (ca. 3,2 Milliarden Euro).

Bundesregierung verstärkt finanzielle Unterstützung nach Flutkatastrophe 2021

Die Bundesregierung setzt ihre finanziellen Hilfen zur Bewältigung der umfangreichen Schäden durch die Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen fort. Im Haushaltsplan für das Jahr 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen, was eine Erhöhung von über einer Milliarde Euro gegenüber 2023 darstellt.

Anpassung an rechtliche Vorgaben

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird aktuell geprüft, ob die Finanzierung weiterhin über die notlagenbedingte Kreditfinanzierung des Sondervermögens erfolgen kann, wie es ursprünglich von der Vorgängerregierung geplant war. Diese Prüfung erfolgt unter Einbeziehung unabhängiger juristischer Expertise. Sollte diese Finanzierungsart rechtlich zulässig sein, wäre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für 2024 ein erneuter Überschreitensbeschluss gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes erforderlich.

Einbindung der Opposition und alternative Finanzierung

In diesem Zusammenhang plant die Bundesregierung, das Gespräch mit der größten Oppositionsfraktion zu suchen. Ziel ist es, eine Unterstützung für einen möglichen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zu gewinnen, um eine Spaltung innerhalb der Bevölkerung zu vermeiden. Falls der Weg über diesen Artikel rechtlich nicht möglich ist, wird die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt erfolgen.

Finanzielle Unterstützung der Ukraine aus dem Bundeshaushalt 2024

Die geplante finanzielle Unterstützung der Ukraine für das Jahr 2024 wird aus dem Bundeshaushalt ohne einen Überschreitensbeschluss bereitgestellt. Dies bedeutet, dass die bisher veranschlagten Mittel im Rahmen des aktuellen Haushaltsplans abgedeckt sind.

Eventuelle Anpassungen bei zunehmendem Finanzbedarf

Sollte im Laufe des Jahres 2024 ein erhöhter Finanzbedarf für die Unterstützung der Ukraine entstehen, insbesondere in Kooperation mit internationalen Partnern, und über die bisher geplanten Ausgaben hinausgehen, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Überschreitensbeschluss gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes vorschlagen. Ein solcher Beschluss wäre notwendig, falls die staatliche Finanzlage dadurch erheblich beeinträchtigt würde.

Langfristige Unterstützung und politische Botschaft

Die Unterstützung der Ukraine ist ein langfristiges Engagement, um das Land in die Lage zu versetzen, sich gegen die Aggression Russlands unter Präsident Putin zur Wehr zu setzen. Diese Unterstützung sendet eine klare Botschaft an Präsident Putin, der möglicherweise darauf spekuliert, dass die internationale Hilfe für die Ukraine nachlassen könnte.

Quelle: Bundesregierung

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