In der nordrhein-westfälischen Stadt Solingen ereignete sich kürzlich ein tragischer Vorfall, bei dem drei Menschen auf einem Stadtfest durch eine Messerattacke getötet wurden.
Der mutmaßliche Täter, ein Flüchtling aus Syrien, wurde festgenommen, und der sogenannte Islamische Staat beanspruchte die Tat für sich. Bundeskanzler Olaf Scholz nutzte einen Gedenkbesuch am Tatort, um eine schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zu fordern.
Doch wie sieht die aktuelle Lage im deutschen Asylrecht aus?

Die Asylsituation in Deutschland
Deutschland hat in diesem Jahr – Stand Juli 2024, bereits 153.361 Asylanträge erhalten. Hinzu kommen 56.705 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind. Die Mehrheit der Asylantragsteller stammt aus Syrien und Afghanistan, rund 70.000. In NRW lagen die Asylantragzahlen von Januar bis Juli 2024 mit 28.409 (20 Prozent im Vergleich zu den andren Bundesländern) gefolgt von Bayern (16,3 Prozent) am höchsten.
Im bisherigen Berichtsjahr 2024 waren 72,1 Prozent der einen Asylerstantrag stellenden Personen jünger als 30 Jahre, 36,3 Prozent waren minderjährig. 67,9 Prozent aller Erstantragstellenden waren männlich.
Im bisherigen Berichtsjahr 2024 sind folgende Staatsangehörigkeiten bei den Asylerstanträge am stärksten vertreten:
- Syrien: 44.191 Erstanträge
- Im Vorjahr: 51.692 Erstanträge
- Veränderung: -14,5 %
- Rang im Vorjahr: 1
- Afghanistan: 22.698 Erstanträge
- Im Vorjahr: 31.334 Erstanträge
- Veränderung: -27,6 %
- Rang im Vorjahr: 2
- Türkei: 18.042 Erstanträge
- Im Vorjahr: 23.082 Erstanträge
- Veränderung: -21,8 %
- Rang im Vorjahr: 3
Fakt ist, dass etwa jeder 13. Antrag aus Syrien und jeder dritte Antrag aus Afghanistan erfolgreich war. Der Grund dazu ist, dass diese Menschen als verfolgt gelten und in Deutschland bleiben dürfen. Selbst wenn sie Straftaten begehen, können sie nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden.
Subsidiärer Schutz und Duldung
Nicht alle Asylanträge aus Syrien und Afghanistan werden automatisch abgelehnt. Die meisten Antragsteller erhalten entweder subsidiären Schutz oder eine Duldung. Dies bedeutet, dass sie in Deutschland bleiben dürfen, weil ihnen in ihrer Heimat Krieg, Folter oder andere gefährliche Bedingungen drohen. Ausnahmen gibt es nur in sehr wenigen Fällen, beispielsweise wenn eine Person als Terrorgefahr eingestuft wird.
Flüchtlingssituation in Raesfeld: Stand Juli/August 2024
In Raesfeld leben derzeit insgesamt 368 Flüchtlinge (Stand: Juli/August 2024). Diese Zahl umfasst sowohl Personen, die gemäß der Aufnahmeverpflichtung durch das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) zugewiesen wurden, als auch Flüchtlinge mit einer Wohnsitzauflage.
Aufnahmeverpflichtung gemäß FlüAG
Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die 396 Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg.
Für Raesfeld sieht die Aufnahmeverpflichtung aktuell vor, 239 Personen aufzunehmen. Insgesamt leben in der Gemeinde 217 Asylsuchende nach der Aufnahmeverpflichtung.
Wohnsitzauflage in Raesfeld und NRW
Zusätzlich gibt es in Raesfeld 151 Personen, die unter die Regelung der Wohnsitzauflage fallen (zum Vergleich: Am 1. Januar 2024 waren es 135 Personen). Die Wohnsitzauflage verpflichtet Flüchtlinge, ihren Wohnsitz in einem festgelegten Gebiet, wie einer bestimmten Stadt oder einem bestimmten Landkreis, zu nehmen und dort zu bleiben. Dies dient der gleichmäßigen Verteilung und Integration der Flüchtlinge.
Flüchtlinge aus der Ukraine
Aktuell fallen auch die Flüchtlinge aus der Ukraine unter die Wohnsitzauflage. Diese Menschen erhalten Schutz in Deutschland aufgrund der EU-Massenzustrom-Richtlinie, die durch § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) umgesetzt wird. Diese Regelung bietet ukrainischen Flüchtlingen schnellen und unkomplizierten Schutz, ohne dass sie ein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.



























