Als Ausgleich für den Ahornbaum müssen heimische Laubhecken und zwei neue Laubbäume gepflanzt werden
RAESFELD. Es machten sich die Ausschussmitglieder am Montag im Bau- und Umweltausschuss nicht leicht, sechs Ja, zwei Enthaltungen und zwei Nein-Stimmen, der Fällung des Ahornbaumes zuzustimmen.
Allerdings legte die Verwaltung gleichzeitig fest, dass als Ausgleich auf dem Grundstück zwei neue heimische Laubbäume gepflanzt werden müssen. Damit genug: Ebenfalls muss eine Hecke aus heimischen Gehölzen längs der Schermbecker Straße und der Straße Else-Cahn-Weg angepflanzt werden. „Damit möchten wir auch verhindern, dass hier eine käfigartige Stahl-Kunststoff Einzäunung angelegt wird“, begründet Roters die Entscheidung.

Das Grundstück wird derzeit mit Doppelhäuser bebaut. Der Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 20. 1. die Fällung des Baumes bei der Gemeinde beantragt.
Bei dem Baum handelt es sich, der oberhalb des Erdreichs sich in zwei Stämme teilt, um einen Ahorn. Dieser wächst unmittelbar am Gehweg.
Fakt jedoch sei laut Verwaltung, dass der Baum bedingt durch Größe und Stammumfang der gemeindlichen Baumschutzsatzung unterliegt und geschützt ist und ohne Genehmigung der Gemeinde nicht gefällt werden. Allerdings seien zukünftige negative Auswirkungen auf dem Gehweg und Unfallgefahren zu befürchten. „Darüber hinaus handelt es sich um bei dem Baum um einen Wildwuchs an einer städtebaulichen ungünstigen Stelle im Bereich einer durch Bordsteinabsenkung gekennzeichneten Grundstückszufahrt“, erklärte Bauamtsleiter Bernd Roters. Petra Bosse