Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer bzw. Bundesregierung haben ab (vermutlich) 2014 ein neues Punktesystem für Flensburg beschlossen.
Im Fahreignungsregister lassen sich bis zum Entzug der Fahrerlaubnis acht statt bisher 18 Punkte ansammeln.
Grund für die Reform des Punktesystems
Gerechter und einfacher soll das neue Punktesystem sein.
Das alte System des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg gehörte mit zu den kompliziertesten Bereichen des Straßenverkehrsrechtes.
Darüber hinaus soll der Autofahrer die Anzahl der erhaltenen Punkte der registrierten Verstöße bedrohlicher wahrnehmen als im alten System.
Wie viele Punkte für welchen Verstoß ?
Für „schwere“ Verstöße erhält man einen Punkt.
Hierbei handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, für die man bisher 1 bis 4 Punkte ohne Regelfahrverbot* bekommen hat.
„Besonders schwere“ Verstöße führen zu zwei Punkten. Bisher gab es dafür bei Ordnungswidrigkeiten 3 oder 4 Punkte sowie ein Regelfahrverbot und 5 bis 7 Punkte bei Straftaten.
Neu ist der Beschluss seit Mai 2012, dass es für Straftaten wie Alkohol am Steuer, schwere Nötigung, unterlassene Hilfeleistung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 3 Punkte geben soll, die erst nach 10 Jahren verjähren.
Punkte bekommt man jetzt nur noch für Vergehen, die die Verkehrssicherheit beeinflussen können. Dass unerlaubte Fahren in einer Umweltzone oder Straftaten wie Kennzeichenmissbrauch oder Beleidigungen im Straßenverkehr sollen nicht mehr mit Punkten bestraft werden.
* Ein Regelfahrverbot ist ein Fahrverbot, das auch für Ersttäter vorgesehen ist.
Welche Abstufung gibt es bei den Punkten?
1 bis 2 Punkte: Vormerkung ohne weitere Maßnahmen (Stand vom 27.7.2012).
3 bis 5 Punkte (Stufe gelb): Ermahnung mit Informationen über das Fahreignungssystem.
6 bis 7 Punkte (Stufe rot): Verwarnung, eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar innerhalb von 3 Monaten.
8 Punkte und mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis.
Vermutlich wird man – wie heute auch – nach der Entziehung der Fahrerlaubnis und nach bestandener MPU frühestens nach einem halben Jahr eine neue Fahrerlaubnis bekommen können.
Wann werden die Punkte getilgt bzw. gelöscht?
Schwere Ordnungswidrigkeiten werden nach 2,5 Jahren getilgt. Besonders schwere nach 5 Jahren und Straftaten nach 10 Jahren. Die Tilgungshemmung wird abgeschafft, also die Verzögerung der Löschung von Punkten durch andere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Die Überliegefrist wird überflüssig, also das Reaktivieren gelöschter Punkte nach Bekannt werden neuer Punkte.
Vermutlich werden teilweise auch alte Punkte gelöscht. Das soll nur für Punkte gelten, die nicht für sicherheitsrelevante Verstöße gegeben wurden, wie das Fahren ohne Plakette in einer Sicherheitszone.
Welche Folgen hat des neuen Systems
Durch die neue Berechnung werden zukünftig rund eine Million Personen weniger in der Datei stehen, sowie wird jährlich mit 500 (10%) mehr Entzüge der Fahrerlaubnis gerechnet.
Auch wird ein Punkteabbau von Punkten durch Seminare nicht mehr möglich sein. Der Tag der Rechtskraft (nicht mehr der Tattag) soll für die Eintragungen entscheidend sein.
Was passiert aber mit den alten Punkten?
Die alten Punkte werden umgerechnet (siehe Tabelle)




























