Für eine umfassende Absicherung der Risiken, denen ein erwerbstätiger Mensch ausgesetzt ist, dürfte eine Berufsunfähigkeitsversicherung heute unerlässlich sein. Sie sieht nach Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Regel monatliche Zahlungen vor, die es dem Versicherten ermöglichen sollen, die laufenden Verpflichtungen auch bei Wegfall von Lohn oder Gehalt erfüllen zu können. Vorsicht aber vor einer Anzeigenpflichtverletzung.
Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit prüft die Versicherung genau
Aus diesem Grund wird natürlich genau geprüft, ob die Leistungsvoraussetzungen im Einzelfall vorliegen. In das Visier der Versicherung geraten dabei häufig die Angaben bei Beantragung der Versicherung. Dabei muss der Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Gesundheitsfragen beantworten, die dann bei Eintritt der Berufsunfähigkeit – also möglicherweise erst Jahre später – überprüft werden.
Der Versicherer hat das Recht, die Behandlungsunterlagen der Ärzte einzusehen und kann so feststellen, ob bei Antragstellung falsche Angaben gemacht wurden. Ist dies der Fall, kann sich der Versicherer unter Umständen vom Vertrag lösen.
Wenn der Versicherer nicht zahlen will
Der Versicherer wird möglicherweise wegen einer Anzeigepflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten und keine Leistungen ausbezahlen wollen.
Natürlich können Sie in vielen Fällen gegen diese weitreichenden und existenzbedrohenden Konsequenzen vorgehen. Eine gerichtliche Auseinandersetzung verursacht aber hohe Kosten, insbesondere wenn noch teure Sachverständigengutachten von Nöten sind. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, wird das Prozessrisiko häufig nicht eingehen wollen.
Worauf müssen Sie beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
Es empfiehlt sich daher schon bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig von Versicherungsgesellschaften umfangreiche und genaue Angaben zu machen.
Desweiteren sollte man die verschiedenen Tarife Preis/Leistungs mäßig vergleichen (gerade bei Berufsunfähigkeitstarifen gibt es erhebliche Preis- und Leistungsunterschiede)
Diese sehr wichtige Absicherung sollte man in jungen Jahren abschließen und verschweigen Sie keine Vorerkrankungen. Falsche oder fehlende Informationen könnten sie den Versicherungsschutz kosten.
Sollten evtl. Vorerkrankungen schon gegeben sein kann man im Rahmen einer Risikovoranfrage gleichzeitig mehre Gesellschaften anfragen und das Vorerkrankungsrisiko beurteilen lassen (hier gibt es oftmals erhebliche Unterschiede in der Beurteilung) Vorteil Risikovoranfrage anstatt sofortigem Antrag: man ist beim Versicherer noch nicht erfasst es wird lediglich das Risiko beurteilt (Risikovoranfrage ist möglich bei einem Finanz-und Versicherungsmakler z.b. MVM MannheimsVersicherungsMakler Werner Schlüß)
Auf Beschwichtigungen eines Vermittlers, der kleinere Beschwerden nicht aufnehmen will oder keine Notwendigkeit dafür sieht, sollten Sie nicht eingehen.
Verlangen Sie eine detailierte Dokumentation über den gesamten Vorgang einer Berufsunfähigkeitsabsicherung und lassen Sie sich unabhängig von Gesellschaften beraten. Die Dokumentation sollte kein vorgefertigter Vordruck einer Versicherungsgesellschaft sein, sondern ein von Gesellschaften unabhängiges Dokument.
Unabhängig und unverbindlich beraten werden Sie bei MVM MannheimsVersicherungsMakler Werner Schlüß Hauptbüro Hospitalstr. 8 46359 Heiden Telefon: 02867-9097990
www.mvm-versicherungen.de
auch Filiale in Raesfeld Borkener Str. 28 (Termine nach Vereinbarung)



























