CDU Schermbeck begrüßt die Debatte um die Abschaffung des Solidaritätszuschlags!

Die CDU Schermbeck verfolgt die Debatte um eine mögliche Abschaffung des Solidaritätsbeitrages mit großem Interesse.
Noch vor Beginn der aufkommenden Debatte hatte der CDU-Gemeindeverband über den CDU-Kreisverband Wesel einen Antrag an den CDU-Bundesparteitag gestellt, welcher vom 13. bis 15.11.2001 in Leipzig stattfindet.

Inhalt des Antrages ist nicht nur die Abschaffung des Solidaritätsbeitrages ab 2019, sondern auch die sofortige Entbindung der Kommunen von den Kosten der Deutschen Einheit, welche bis heute in den „Fonds Deutsche Einheit“ gezahlt werden.

„Natürlich können wir auch damit leben, wenn der Soli-Zuschlag bereits früher als 2019 entfällt, aber für uns ist zunächst wichtig, dass das Thema überhaupt in den Fokus rückt. Über 20 Jahre nach der Einheit muss die Frage erlaubt sein: Benötigen wir diese Form der Unterstützung überhaupt noch?“ erläutert CDU-Vorsitzender Christian Hötting den Antrag.

Fakt ist, dass viele Kommunen bereits Kredite aufnehmen müssen um den Solidarbeitrag zu bezahlen und es im Osten des Landes Kommunen gibt, welche überlegen, wie sie ihr Geld anlegen.

„Man darf an dieser Stelle nicht pauschal urteilen. Wir müssen genau hinsehen, wie der Stand ist und ehrlich zueinander sein. Fördermittel dürfen nicht zu einem Selbstzweck werden. Zum einen entlasten wir jeden Bürger der Steuern zahlt und damit dem Staat gegenüber eine Leistung erbringt sofort und die Kommunen werden ebenfalls entlastet und die fast nur noch auf dem Papier existierende kommunale Selbstverwaltung gestärkt.“ nennt Hötting die Vorteile.

Die CDU Schermbeck wird die Diskussion aufmerksam verfolgen und begleiten.

Antrag des CDU-Kreisverbandes Wesel an den 24. Bundesparteitag der CDU in Leipzig

Der Bundesparteitag möge wie folgt beschließen:

1. Der 1991 „zur Deckung der Kosten der Deutschen Einheit“ eingeführte Solidaritätszuschlag wird nach dem bisher vereinbarten Ende im Jahre 2019 ersatzlos abgeschafft und es erfolgt keine Verlängerung oder Weiterführung unter anderem Namen („Bildungssoli“, etc…). Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird beauftragt, die Grundlagen hierfür zu schaffen und sich dafür gegenüber der Bundesregierung einzusetzen.

2. Die Kommunen sind umgehend von den Solidarkosten für die Deutsche Einheit (Fonds Deutsche Einheit) zu entbinden. Die gesetzlichen Maßnahmen sind sofort einzuleiten.

Begründung:

2019 läuft nach derzeitiger Gesetzeslage der 1991 eingeführte Solidaritätszuschlag aus. Spätestens dann sollte es den bisher unterstützten Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen möglich sein, auch ohne diese Förderung auszukommen.

Fast dreißig Jahre nach der Deutschen Einheit besteht aus unserer Sicht keine Notwendigkeit mehr, sowohl den Solidaritätszuschlag als auch den Solidarbeitrag der Kommunen (Fonds Deutsche Einheit) aufrecht zu erhalten.

Es muss vermieden werden, dass Bundesländer mittels Dauersubventionen nicht dazu angehalten werden, ihre Haushalte so aufzustellen, dass sie auch ohne diese Hilfe auskommen. Wer eine Subvention dauerhaft bezieht, richtet sich auch dauerhaft damit ein und verspürt wenig Anreiz, dies zu ändern.

Die Infrastruktur in den oben erwähnten Bundesländern ist längst nicht mehr so förderungswürdig, wie 1991 und zahlreiche Städte und Gemeinden in den übrigen Bundesländern verfügen mittlerweile über eine wesentlich schlechtere Infrastruktur. Verschärfend kommt hinzu, dass viele Städte und Gemeinden die Kosten für den Solidarpakt „Fonds Deutsche Einheit“ mittlerweile nur noch über die Aufnahme von Krediten begleichen können. Die Bürger tragen damit auf zweierlei Weise als Steuerzahler die Kosten der Einheit.

Weiter kommt erschwerend hinzu, dass noch heute zahlreiche Firmen und Gewerbetreibende mittels Förderungen in die ostdeutschen Bundesländer „abgeworben“ werden. Förderungen, welche mittels des eigenen Solidarbeitrages bezahlt werden. Im Prinzip zahlen wir die Verlagerungen unserer Firmen auch noch selbst.

Der Bundesfinanzhof in München entschied 2009 und 2010 zwar zugunsten der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlages, betonte aber „…er dürfe nicht zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung werden…“ (AZ: II R 50/09 und II R52/10). Spätestens 2019 könnte es daher für den Bund schwierig werden, den Solidaritätszuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit zu begründen.

Ebenfalls wollen wir vermeiden, dass aus dem Solidaritätszuschlag eine Bildungs-Solidaritätszuschlag o.ä. wird und die Belastung der Bürger in diesem Bereich zu einer unendlichen Geschichte.

Nach dem wenig erfreulichen Hin und Her im Bereich der Steuerpolitik unter dem Stichwort „Mehr Brutto vom Netto“, wäre dies eine effektive Entlastung der Bürger, welche den Bundeshaushalt nicht belasten dürfte, da diese Mittel in den Aufbau Ost fließen und nicht in die Rente oder das Gesundheitswesen.

Mit einer Abschaffung des Solidarbeitrages der Kommunen für den Aufbau Ost entlasten wir diese enorm und beseitigen mittlerweile mehr als offenkundige Schieflagen. Eine Förderung nach Himmelsrichtung darf es nicht mehr geben, bzw. hat sich nach über 20 Jahren nach der Wiedervereinigung erledigt.

Wir stellen dennoch fest:

Die Einführung der Solidarbeiträge der Bürger und der westdeutschen Kommunen 1991 war folgerichtig und ein wichtiger Beitrag hinter dem wir als CDU, als Partei der deutschen Einheit, stehen. Dieser Beitrag darf aber nicht endlos fortgeführt und zum Selbstzweck werden, denn sonst entzieht er sich selbst seiner Legitimation und der Akzeptanz durch die Bevölkerung.

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