Erdgasborhrungen – Schermbeck

Die Gemeinde Schermbeck ist gebeten worden, bis zum 25. Februar eine Stellungnahme zur geplanten Erdgasbohrung abzugeben. Hierbei geht es um  die Erlaubnis, Probebohrungen auch im Gebiet Schermbecks durchführen zu können. In der Stellungnahme von Seiten der Gemeinde Schermbeck heißt es:   Von Seiten der Gemeinde Schermbeck werden vorsorglich, vorbehaltlich einer abschließenden politischen Beratung, Bedenken gegen die Erteilung der beantragten Erlaubnis erhoben. Aus der sehr groben Übersichtskarte muss geschlossen werden, dass das Gemeindegebiet Schermbeck flächendeckend betroffen wäre. Die Unterlagen sind insofern nicht hinreichend konkret, da eine ggf. nachteilige Betroffenheit, wie zum Beispiel Wasserschutzgebiet, nicht abschätzbar ist.  Weiter bezieht sich die Gemeinde Schermbeck auf den Paragraphen 11 Nr. 10 des Bundesgesetzes auf Versagung der Erlaubnis.

Nun bittet die Verwaltung die Politiker, sich im 8. Planungs- und Umweltausschuss der Stellungnahme der Gemeinde anzuschließen. Sitzungsdatum ist Donnerstag, 17. 3. Um 16 Uhr im Rathaus.

Die Thyssen Vermögensverwaltung GmbH, die PVG Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden mbH und Dr. Roland Gaschnitz von „M.Sc., aix-o-therm GeoEnergien“ legten  bei der Bezirksregierung in Arnsberg einen Antrag auf Erteilung von Erkundungsmaßnahmen zu gewerblichen Zwecken vorgelegt, wie es das Bundesberggesetz vorsieht.

In dem Schreiben an die Gemeinde Schermbeck der Bezirksregierung Arnsberg wird erklärt, dass der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz ergibt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Gas in konventionellen oder in unkonventionellen Lagerstätten aufgesucht beziehungsweise gewonnen wird.

Die Verwaltung erhofft sich nähere Informationen von einem Mitarbeiter der Bezirksregierung, den man zur Sitzung eingeladen hat.